Legat oder Erbeinsetzung?
Legat oder Erbeinsetzung?
Legat oder Erbeinsetzung?
E. hinterliess als Erben seine Ehefrau C. sowie die Kinder A., B. und D. Mit öffentlicher letztwilliger Verfügung wendete er entsprechend Art. 473 ZGB C. die Nutzniessung an dem ganzen den gemeinsamen Kindern zufallenden Teil der Erbschaft zu. Der Tochter D. vermachte er als Ersatz für ihr Erbrecht (pour lui tenir lieu de droit de succession) einen Anteil an der Erbschaft in der Höhe ihres Pflichtteils von einem Viertel, wobei dieser Anteil ebenfalls mit der Nutzniessung beschwert sein sollte.
Nachdem sie die Erbschaft unter öffentlichem Inventar angenommen hatte, verlangte D. die Ausstellung einer Erbenbescheinigung. Dagegen wehrten sich A., B. und C. D. sei nach dem klaren Wortlaut des Testaments mit einem Vermächtnis im Umfang ihres Pflichtteils bedacht worden. E. habe D. von der Erbfolge ausschliessen wollen. D. sei damit lediglich virtuelle Erbin; die Erbenstellung müsste sie sich erst durch Urteil erstreiten.
Die Ausstellung und Auslieferung einer Erbenbescheinigung gehört zur freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es handelt sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit, da letztendlich ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird. Weil in diesem Verfahren nicht...
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