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Erbeinsetzung

Erbschaftssteuer: Bemessungsgrundlage bei grundpfandbelasteter Liegenschaft

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Erhält ein Erbe bei der Teilung eine Erbschaftssache, die für Schulden des Erblassers verpfändet ist, so wird ihm auch die Pfandschuld überbunden (Art. 615 ZGB). Dabei vermindert die Pfandschuld den Anrechnungswert der Erbschaftssache. Diese Regel ist dispositiver Natur. Mangels einer Einigung der Erben oder einer anderslautenden Vorschrift des Erblassers ist sie indessen für die Behörde, die gemäss Art. 611 ZGB die Lose bildet, sowie für den Erbenvertreter, den Willensvollstrecker und das Teilungsgericht bindend. Sie gilt jedoch als Teilungsregel nur bei einer Erbeinsetzung, nicht aber bei einem Vermächtnis, da der Vermächtnisnehmer nicht Erbe im Sinne des Gesetzes ist.
iusNet ErbR 12.09.2023

Erbenbescheinigung zu Unrecht verweigert, Erbschaftsverwaltung aber dennoch zumindest nicht willkürlich

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Stehen die Nachkommen des Erblassers als alleinige Erben fest und ist Gegenstand der Einsprache gegen die Ausstellung einer Erbenbescheinigung nur die Zuwendung der durch Pflichtteilssetzung frei gewordenen verfügbaren Quote an einen von ihnen, steht dies der Ausstellung einer Erbenbescheinigung nicht entgegen. Daran ändert auch eine kantonale Praxis, gemäss welcher in der Erbenbescheinigung Angaben zum Erbteil gemacht werden, nichts. Denn diese gehören nicht zum notwendigen Inhalt und bleiben ohne rechtliche Bedeutung.
iusNet ErbR 21.06.2021

Entwicklungen im Erbrecht | Le point sur le droit successoral

Fachbeitrag

Berichtszeitraum Dezember 2019 bis November 2020

Nach einem Vierteljahrhundert Erbrechtsentwicklungen in der SJZ und zum zehnten Mal nach der Erwähnung der 2011 überwiesenen Motion Gutzwiller im Jahr 2012 ist nun 2021 über den Entscheid des Parlaments vom 18. Dezember 2021 zu berichten: Damit ist eine erste Etappe der Erbrechtsreform unter Dach, wobei der Zeitpunkt des Inkraftretens (2022 oder erst 2023) noch offen ist. Die Publikationen dazu, was die Publikation im BBl 2020 9923 ff. bedeutet, werden zahlreich sein.
SJZ-RSJ 5/2021 | S. 232

Vorversterben eines eingesetzten Erben

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
- aktualisiert - 
Die Erben eines vorverstorbenen eingesetzten Erben treten nur bei Vorliegen einer entsprechenden Ersatzverfügung in dessen Stellung ein. Ansonsten tritt für den frei gewordenen Teil die gesetzliche Erbfolge ein. In casu wurde die Beklagte aber nicht deshalb einzige Erbin, weil der Anteil des vorverstorbenen eingesetzten Erben auf dessen Erben überging, sondern weil sie nach Auslegung des Satzes «Frau J. erbt nichts» als einzige gesetzliche Erbin verblieb. Eine Enterbung i.S.v. Art. 477 ZGB bezieht sich immer nur auf Pflichtteilserben. - Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts ab.
iusNet ErbR 03.06.2020

Legat oder Erbeinsetzung?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

5A_91/2019

Der Entscheid auf Ausstellung einer Erbenbescheinigung beschlägt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts eine vorsorgliche Massnahme i.S.v. Art. 98 BGG. Die Kognition des Bundesgerichts ist entsprechend beschränkt auf die Verletzung verfassungsmässiger Rechte. «Vermacht» ein Erblasser seiner Tochter einen Anteil an der Erbschaft in Höhe ihres Pflichtteils und belastet diesen mit der Nutzniessung zugunsten der Mutter, so ist die Interpretation, dass es sich um eine Erbeinsetzung handle, im Lichte von Art. 483 Abs. 2 ZGB nicht willkürlich.
iusNet ErbR 23.03.2020

Quotenvermächtnisnehmer oder eingesetzte Erben?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Eine Erblasserin hatte in ihrem Testament ihren zwischenzeitlich geschiedenen Ehemann auf den Pflichtteil gesetzt. Der Rest sollte nach Quoten an diverse Begünstigte als Vermächtnisnehmer ausgerichtet werden. Im Rahmen der im Testamentseröffnungsverfahren lediglich summarisch vorzunehmenden Prüfung der letztwilligen Verfügung ist es nicht zu beanstanden, wenn die Eröffnungsinstanz zur Ansicht gelangt, die Erblasserin hätte mangels sonstiger Erben die übrigen Begünstigten als Erben sehen wollen.
iusNet ER 22.11.2018