Testamentseröffnung: Vorläufige Auslegung einer «Pflichtteilsetzung» von Nichten und Neffen
Testamentseröffnung: Vorläufige Auslegung einer «Pflichtteilsetzung» von Nichten und Neffen
Testamentseröffnung: Vorläufige Auslegung einer «Pflichtteilsetzung» von Nichten und Neffen
E. verstarb 2021. Als gesetzliche Erben hinterliess sie die Kinder und Enkel ihres vorverstorbenen Bruders K., nämlich: B. (aus der 2. Ehe), M., A. und N. (aus der 3. Ehe) sowie C. und D., Kinder von K.s verstorbenem Sohn L. (aus 1. Ehe). Mit Testament vom 20. Mai 2013 hatte E. u.a. Folgendes verfügt:
«[…] Im Falle meines Ablebens sind Erbberechtig
1. B._____ Sohn v. K. _____
[…]
2. Q. _____ und D. _____
Kinder v. L. _____ Sohn v. K. _____
[…]
3. Kinder von K. (3. Ehe)
nur Pflichtteil»
Dieses Testament eröffnete die Einzelrichterin mit Urteil vom 5. Januar 2022. In vorläufiger Auslegung desselben kam sie zum Schluss, alle gesetzlichen Erben seien erbberechtigt, und stellte allen die Ausstellung einer auf sie lautenden Erbbescheinigung in Aussicht. Dieses Urteil zog der Einzelrichter am Bezirksgericht (Vorinstanz) auf Schreiben von B. mit Urteil vom 18. Februar 2022 in Wiedererwägung und stellte nunmehr nur noch B., C. und D. eine Erbbescheinigung in Aussicht. Das Gesuch von A. um Ausstellung einer Erbbescheinigung wies er ab...
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