Tod des Klägers kurz nach Ausstellung der Klagebewilligung
Tod des Klägers kurz nach Ausstellung der Klagebewilligung
Tod des Klägers kurz nach Ausstellung der Klagebewilligung
Der Ende 2019 verstorbene A.A. hinterliess als Erben seine Ehefrau B.A. und die Kindern C.A. und D.A. A.A. hatte 2010 mit Rechtsanwalt G. (H. Rechtsanwälte) einen Aktienkaufvertrag abgeschlossen, wobei E. und F. 2011 mit einer Vereinbarung betr. Vertragsübernahme in die Stellung von G (sowie der H. Rechtsanwälte). eingetreten waren. Ende Juli 2019 stellte C.A. im Namen ihres damals noch lebenden Vaters ein Schlichtungsgesuch gegen E. und F. Kurz nach Ausstellung der Klagebewilligung vom 4. November 2019 starb A.A. C.A. erhob im Februar 2020 im Namen der drei Erben Klage auf Herausgabe der Aktien. D.A. teilte dem Gericht mit Schreiben vom April 2020 mit, er habe in seiner Eigenschaft als Erbe weder Einverständnis noch Zustimmung zur Klage gegeben und überlasse die Prozessführung auch nicht seiner Schwester, weshalb das Verfahren zu beenden sei. Die weiteren Stellungnahmen wurden gerichtlich auf die Frage der Partei- und Prozessfähigkeit unter Einbezug der Aktivlegitimation der klagenden Partei beschränkt. E. und F. beantragten, auf die Klage sei nicht einzutreten. Im August 2020 erklärte D.A. gegenüber dem Gericht, am Verfahren als Teil der Erbengemeinschaft teilzunehmen. Das...
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