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Mitwirkung der Behörden bei der Erbteilung, wenn der Erbanteil eines Miterben durch Dritte gepfändet wurde / Behaupteter Interessenkonflikt des Vertreters der Behörde

Mitwirkung der Behörden bei der Erbteilung, wenn der Erbanteil eines Miterben durch Dritte gepfändet wurde / Behaupteter Interessenkonflikt des Vertreters der Behörde

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Mitwirkung der Behörden bei der Erbteilung, wenn der Erbanteil eines Miterben durch Dritte gepfändet wurde / Behaupteter Interessenkonflikt des Vertreters der Behörde

Der Erbengemeinschaft des verstorbenen G. gehören seine Ehefrau und die drei gemeinsamen Kinder C., A. und D. an. Der Erbanteil von A. ist Gegenstand zweier Pfändungen, zum einen der kantonalen Steuerverwaltung, zum anderen von I. Auf Verlangen der Gläubiger ordnete die Aufsichtsbehörde die Auflösung und Liquidation der Erbengemeinschaft an und beauftragte das Betreibungsamt, die Teilung der Erbschaft zu beantragen. Am 15. April 2013 ersuchte das Betreibungsamt in Anwendung von Art. 609 ZGB und den einschlägigen kantonalen Bestimmungen die Justice de Paix um Mitwirkung bei der Erbteilung. Mit Beschluss vom 17. Mai 2013 ernannte Letztere den Notar B. zum Beistand von A. mit dem Auftrag, die Auflösung der Erbengemeinschaft herbeizuführen. Mit Beschluss vom 30. Juni 2020 wies die Justice de Paix B. an, im Namen und für Rechnung von A. die Teilungsvereinbarung zu unterzeichnen, die im Nachlass von G. erstellt wurde. Diese Urkunde wurde auch von den anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft unterzeichnet. 

Am 3. März 2021 beantragte A. bei der Justice de Paix u.a., es sei festzustellen, dass B. aufgrund eines Interessenkonflikts ab initio keine Befugnisse als...

iusNet ErbR 18.05.2022

 

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