iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Rechtsprechung

Arrestgesuch gegen die ungeteilte Erbschaft

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Arrestgesuch gegen die ungeteilte Erbschaft

A. reichte gegen die Erbschaft seines im Ausland wohnhaften und verstorbenen Bruders B. ein Arrestbegehren ein und verlangte die Verarrestierung von Vermögenswerten des Verstorbenen bei drei Banken in Zürich und in W. Gleichzeitig stellte A. ein Gesuch um Vollstreckbarerklärung eines «Lugano»-Urteils, mit welchem ein Rechtsstreit zwischen A. und B. noch zu Lebzeiten von B. entschieden worden war. Die kantonalen Instanzen wiesen das Arrestgesuch ab und traten auf das Gesuch um Vollstreckbarerklärung nicht ein. Zu Recht?
iusNet ErbR 16.01.2023

Klage auf Vollzug einer erbrechtlichen Auflage: Aktivlegitimation

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Klage auf Vollzug einer erbrechtlichen Auflage: Aktivlegitimation

Der 1949 verstorbene Erblasser vermachte der Stadt U. ein Schlössli, wobei er das Vermächtnis mit der Auflage verband, dass Schlössli sei ausschliesslich öffentlich zu nutzen. 1995 gab die Stadt das Schlössli im Baurecht ab. Seit 2017 ist die D. AG Baurechtsnehmerin. Nachdem diese im Schlössli unter anderem ihren Firmensitz sowie einen Gastronomiebetrieb eingerichtet hatte, verlangte ein Einwohner der Stadt U. mit Zivilklage, die Stadt U. sei zum Vollzug der Auflage zu verpflichten.
iusNet ErbR 19.12.2022

Zuteilung des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Zuteilung des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation

Der kinderlos verstorbene F. hinterliess als gesetzliche Erben seine zwei Geschwister und seine Halbschwester. Mit Testament hatte er seinen Neffen als Alleinerben eingesetzt. Da sowohl der eingesetzte als auch die gesetzlichen Erben die Ausschlagung der Erbschaft erklärten, gelangte die Erbschaft zur konkursamtlichen Liquidation. Aus dieser resultierte ein Überschuss. Vor Bundesgericht streitig ist, ob dieser Überschuss dem eingesetzten Alleinerben oder den gesetzlichen Erben zu überlassen ist.
iusNet ErbR 19.12.2022

Widerruf der Ausschlagung: Kantonale Praxis, Irrtum

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Widerruf der Ausschlagung: Kantonale Praxis, Irrtum

Der Erblasser hinterliess als gesetzliche Erben seine Mutter und seine Schwester. Die Schwester sowie ihre Kinder und Kindeskinder schlugen die Erbschaft aus. Noch während der dreimonatigen Ausschlagungsfrist teilten die Ausschlagenden dem zuständigen Gericht mit, ihre Ausschlagungserklärungen widerrufen zu wollen. Zur Begründung führten sie aus, die Zürcher Praxis lasse einen Widerruf unter bestimmten, hier erfüllten Bedingungen auch ohne Irrtum zu; im Übrigen hätten sie sich bezüglich der Vermögensverhältnisse der betagten Mutter des Erblassers geirrt.
iusNet ErbR 06.12.2022

Ungültigkeit der Klagebewilligung (einfache Streitgenossenschaft; Säumnis einer der beklagten Parteien)

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Ungültigkeit der Klagebewilligung (einfache Streitgenossenschaft; Säumnis einer der beklagten Parteien)

Fünf klagende Parteien reichten gegen zwölf beklagte Parteien ein Schlichtungsgesuch ein und verlangten die Feststellung der Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung sowie die Feststellung der Erbunwürdigkeit eines Erben. Weil nicht alle beklagten Parteien erschienen waren, schloss der Friedensrichter die Schlichtungsverhandlung, ohne einen Schlichtungsversuch unternommen zu haben, und stellte gleichentags die Klagebewilligung aus. In der Folge machten zwei der Kläger gegen drei der Beklagten eine Ungültigkeitsklage beim Bezirksgericht anhängig. Vor Bundesgericht umstritten ist die vom Obergericht verneinte Gültigkeit der Klagebewilligung.
iusNet ErbR 06.12.2022

Vorsorgliche Beweisführung: Schutzwürdiges Interesse

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Vorsorgliche Beweisführung: Schutzwürdiges Interesse

A., D. und E. sind die Kinder von B. Sie hatten mit den Eltern einen Erbvertrag abgeschlossen, der u.a. eine Pflicht zur Gleichbehandlung der Kinder vorsah. 2001 erhielten D. und E. von der 2005 verstorbenen Grossmutter C. je 75 Aktien geschenkt. Gleichentags leistete B. als einziges Kind von C. diesbezüglich einen Erbverzicht. A. ist der Meinung, C. sei im Zeitpunkt der Schenkung dement gewesen. 2021 beantragte sie daher mit Gesuch um vorsorgliche Beweisführung gegen B. die Feststellung der Handlungsunfähigkeit von C. und die Abnahme verschiedener Beweismittel. Streitig ist, ob die kantonalen Instanzen das Gesuch zu Recht abwiesen.
iusNet ErbR 25.11.2022

Klage auf Aufhebung der Betreibung/Negative Feststellungsklage (erbrechtlichen Forderung)

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Klage auf Aufhebung der Betreibung/Negative Feststellungsklage (erbrechtlichen Forderung)

A. und B. liegen im Streit um ein Guthaben auf einem Konto, über das B. und die verstorbene Mutter von A. und B. je selbständig verfügen konnten. 50% des Guthabens wurden an A. überwiesen. Als A. seine Zustimmung zur Überweisung des Restguthabens an B. verweigerte, weil B. eine Erbverzichtserklärung abgegeben habe, liess B. Vermögenswerte von A. mit Arrest belegen, den er im Weg der Betreibung prosequierte. A. klagte gestützt auf Art. 85a SchKG auf Feststellung des Nichtbestands der Forderung und beantragte als vorsorgliche Massnahme die vorläufige Einstellung der Betreibung. Letzteres bewilligte die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid. Zu Recht?
iusNet ErbR 25.11.2022

Erbteilung: Privatorische Klausel und Herabsetzung diverser Zuwendungen

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung

Erbteilung: Privatorische Klausel und Herabsetzung diverser Zuwendungen

Der Erblasser hinterliess als Erben seine zweite Ehefrau und seine Kinder aus erster Ehe. Er hatte mit seiner Ehefrau einen Ehe- und Erbvertrag geschlossen. Die Kinder klagten gegen die Ehefrau auf Teilung des Nachlasses. Vor Obergericht ist insbesondere streitig, ob die verlangte Herabsetzung einer erbvertraglich ausdrücklich von der Berücksichtigung im Erbgang ausgenommenen Zahlung eine Anfechtung des Erbvertrages darstelle, die zur Anwendung der dort vorgesehenen privatorischen Klausel führt. Ferner standen u.a. der Ehefrau unter dem Titel Pflegeentschädigung ausgerichtete Zahlungen, eine Altersrentenversicherung sowie ein vom Erblasser bestimmter Anrechnungswert auf dem Prüfstand.
iusNet ErbR 15.11.2022

Anfechtung eines von der Erbengemeinschaft geschlossenen Vertrags wegen Willensmangels durch eine Miterbin allein

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Anfechtung eines von der Erbengemeinschaft geschlossenen Vertrags wegen Willensmangels durch eine Miterbin allein

E. hinterliess als Erben A. und C. In seinem Nachlass befanden sich Aktien der G. SA, die die Erbengemeinschaft zum Preis von CHF 6 Mio. an die F. AG veräusserte. Der Nachlass von E. wurde anschliessend geteilt. 2018 erklärte A. mit Schreiben an die Rechtsnachfolgerin der G. AG sowie an C. den Aktienübertragungsvertrag wegen Willensmangels für hinfällig. Gleichentags stellte A. ein Schlichtungsgesuch und erhob nach gescheitertem Schlichtungsversuch eine Feststellung- und Bereicherungsklage, wobei sie angab, sowohl in eigenem Namen als auch für die Erbengemeinschaft zu handeln. Streitig ist, ob die Erklärung von A. die Vereinbarung ungültig werden liess.
iusNet ErbR 15.11.2022

Tod des Klägers kurz nach Ausstellung der Klagebewilligung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Tod des Klägers kurz nach Ausstellung der Klagebewilligung

A.A. reichte gestützt auf eine Generalvollmacht namens ihres Vaters ein Schlichtungsgesuch gegen E. und F. im Streit um die Herausgabe von Aktien ein. Der Vater starb kurz nach Ausstellung der Klagebewilligung. A.A. machte in der Folge im Namen der drei Erben die Klage anhängig. Streitig ist, ob das Bezirksgericht zu Recht auf die Klage eingetreten ist, nachdem einer der Erben dem Gericht zunächst mitgeteilt hatte, er habe zur Klage weder sein stillschweigendes Einverständnis noch seine formelle Zustimmung gegeben, vier Monate später jedoch ausführen liess, am Verfahren als Teil der Erbengemeinschaft teilzunehmen.
iusNet ErbR 21.10.2022

Seiten