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Jahre nach der Teilung der Erbschaft entdecktes Testament: Steht die Erbschaftsklage offen?

Jahre nach der Teilung der Erbschaft entdecktes Testament: Steht die Erbschaftsklage offen?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Jahre nach der Teilung der Erbschaft entdecktes Testament: Steht die Erbschaftsklage offen?

I.    Sachverhalt

Die verwitwete I. verstarb 2002 mit letztem Wohnsitz in Genf. Als gesetzliche Erben hinterliess sie ihre Schwestern J. und K., die Nichten L. und M. sowie den Neffen N. Mit öffentlich beurkundetem Testament vom 2. März 1999 sowie einem Testamentszusatz vom 12. März 1999 widerrief I. alle früheren Verfügungen von Todes wegen und setzte A., eine Einrichtung der religiösen Gemeinschaft B., als einzige Erbin ein. 

Der Nachlass von I. wurde auf der Grundlage dieser Dokumente abgewickelt. Im Januar 2005 setzte die Justice de Paix aufgrund der Anfechtung der letztwilligen Verfügungen von I. durch N. einen Erbschaftsverwalter ein. Gemäss dem von diesem erstellten Inventar belief sich das Nettonachlassvermögen auf rund CHF 7,5 Mio. Nach dem Tod von N. wurde die Anfechtungsklage von N. zuerst sistiert und dann mit Urteil vom 10. März 2010 abgewiesen, da die Erben von N. das Verfahren nicht weiterführten. Am 27. September 2010 wurde ein Erbschein zugunsten von A. ausgestellt. Der Erbschaftsverwalter wurde am 10. November 2011 aus seinem Amt entlassen. A. erhielt sämtliche Nachlasswerte...

iusNet ErbR 05.06.2024

 

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