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Erbschaftsklage

Jahre nach der Teilung der Erbschaft entdecktes Testament: Steht die Erbschaftsklage offen?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Die Mehrheit der Lehre ist sich zwar einig, dass die Erbschaftsklage nach der Teilung nicht mehr möglich ist, doch bleiben bestimmte Situationen vorbehalten, namentlich die spätere Entdeckung von Vermögenswerten oder der Existenz eines Erben, der daher nicht an der Teilung teilnehmen konnte. Die Cour de Justice bejaht in casu, dass die Erbschaftsklage den Klägern, die erst aufgrund eines nach erfolgter Teilung entdeckten Testaments von ihrer Erbenstellung bezüglich des gesamten Nachlasses erfuhren, grundsätzlich offensteht. Weder die relative Frist von einem Jahr, die erst mit Kenntnis der Kläger von ihrer Erbenstellung und von der Übergabe des Nachlasses an die Beklagte zu laufen begonnen hatte, noch die absolute Frist von 10 Jahren, die mit der Eröffnung des Testaments ausgelöst wurde, waren im Zeitpunkt der Anhängigmachung der Klage abgelaufen.
iusNet ErbR 05.06.2024

Geltendmachung von Erbansprüchen, wenn der Nachlass im Zeitpunkt der Feststellung des Kindesverhältnisses bereits geteilt ist

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Das Kindesverhältnis von A. zu seinem vor dem Inkrafttreten des neuen Kindesrechts verstorbenen Vater war nach Inkrafttreten des neuen Rechts festgestellt worden. Das Bundesgericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, dass A. seinen Erbanspruch mit der (bereits verjährten) Erbschaftsklage und nicht mit der (unverjährbaren) Erbteilungsklage hätte einfordern müssen, da der väterliche Nachlass zum Zeitpunkt der Feststellung des Kindesverhältnisses bereits geteilt war. Vor Bundesgericht nicht umstritten war, dass die Berufung des Beschwerdeführers zur Erbfolge aufgrund der Gutheissung seiner Vaterschaftsklage rückwirkend auf den Tag seiner Geburt erfolgt.
iusNet ErbR 22.10.2021