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Erbbescheinigung: Subsidiäre Zuständigkeit der Schweizer Behörden für den in der Schweiz gelegenen Nachlass

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Nachlassabwicklung

Erbbescheinigung: Subsidiäre Zuständigkeit der Schweizer Behörden für den in der Schweiz gelegenen Nachlass

B., Staatsbürgerin von C., verstarb mit letztem Wohnsitz in C. Ihr Ehemann A. ersuchte im Zusammenhang mit einer Wohnung um Ausstellung einer Erbbescheinigung. Das Bezirksgericht verneinte seine Zuständigkeit mit der Begründung, dass die von A. eingereichte Korrespondenz mit Anwälten in C. nicht die Qualität eines Affidavits oder eines Gutachtens aufweise und daher nicht geeignet sei, den Nachweis zu erbringen, dass die Behörden in C. sich nicht mit dem Nachlass in der Schweiz befassen würden; ebenso habe A. nicht nachgewiesen, dass er bei den Behörden in C. einen Antrag gestellt habe und diese trotzdem untätig geblieben seien. Zu Recht?
iusNet ErbR 15.02.2024

Einsetzung einer «Alleinerbin» für einen im Ausland gelegenen Vermögensteil?

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Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht

Einsetzung einer «Alleinerbin» für einen im Ausland gelegenen Vermögensteil?

Die deutsche Staatsangehörige C. hatte mit zwei Erbverträgen von 1993 ihre Nichte B. als Alleinerbin eingesetzt. Mit Testament von 2018, das ausdrücklich auf den Nachlass in Spanien beschränkt war, setzte C. ihre Nichte A. als «Universalerbin» ein und hob sämtliche diesbezüglichen früheren Verfügungen auf. Das Bezirksgericht stellte B. eine Erbbescheinigung aus, die B. als Alleinerbin auswies. Das Gesuch von A., ihr sei eine Erbbescheinigung auszustellen, welche sie als Alleinerbin der Güter in Spanien ausweise, wies das Bezirksgericht mit der Begründung ab, die Erbenstellung von A. sei unsicher, womit es A. an der Aktivlegitimation mangle. Dagegen erhob A. Berufung.
iusNet ErbR 05.02.2024

Dahinfallen vorsorglicher Massnahmen wegen nicht rechtzeitiger Prosequierung?

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Prozessrechtliche Fragen

Dahinfallen vorsorglicher Massnahmen wegen nicht rechtzeitiger Prosequierung?

A.B. und V. sind die Söhne und Erben von B.B., die zu Lebzeiten Eigentümerin zweier Wohnungen in Lausanne mit Garagen und Keller war. A.B. hatte vor dem Cour d’appel et des tribunaux in Monaco eine Erbverzichtserklärung abgeben lassen. Da deren Bedeutung für den in der Schweiz gelegenen Nachlass kontrovers war, erwirkte A.B. vorsorgliche Massnahmen gegen V. Streitig ist, ob die Vorinstanz zu Recht festgestellt hat, dass die Massnahmen hinfällig seien, weil A.B. nicht innert der ihm mit Anordnung der Massnahmen gesetzten Frist Klage eingeleitet habe, oder ob allenfalls das in Monaco bereits hängige Verfahren als Klage in der Hauptsache anzusehen ist.
iusNet ErbR 23.11.2023

Voraussetzungen der Anerkennung ausländischer Entscheidungen und Urkunden, die den Nachlass betreffen

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Internationales Erbrecht

Voraussetzungen der Anerkennung ausländischer Entscheidungen und Urkunden, die den Nachlass betreffen

Der in G. (Staat in Europa) verstorbene B. hatte mit öffentlich beurkundetem Testament A. als Willensvollstrecker für sein Vermögen, darunter ein Bankkonto und Portfolio bei der Credit Suisse, eingesetzt. Der Civil Court in G. bestätigte A. als Willensvollstrecker. In der Folge stellte A. das Gesuch, es seien dieses Urteil sowie weitere Dokumente in der Schweiz anzuerkennen. Die erste Instanz wies das Gesuch ab, da A. die Bestätigung, dass gegen das Urteil kein ordentliches Rechtsmittel mehr geltend gemacht werden kann oder dass es endgültig ist, nicht beigebracht habe. Zu Recht?
iusNet ErbR 06.11.2023

Örtliche Zuständigkeit – Erblasser ohne festen Wohnsitz

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Örtliche Zuständigkeit – Erblasser ohne festen Wohnsitz

Der unverheiratete und kinderlose französische Staatsbürger E. hatte testamentarisch A. als Alleinerben eingesetzt. Er war in der Schweiz aufgewachsen und wohnte mehrere Jahre in Frankreich. In den letzten Jahren vor seinem Tod war E. in mehrere Länder gezogen, ohne sich jedoch jemals dauerhaft an einem bestimmten Ort niederzulassen. Er starb in Deutschland. Nach seinem Tod fochten die von der Erbschaft ausgeschlossenen, in der Schweiz wohnhaften Geschwister des Erblassers das Testament an. Streitig ist die Zuständigkeit der Schweizer Gerichte.
iusNet ErbR 27.02.2023

Zuständigkeit: Behaupteter fiktiver Wohnsitz, Gehörsverletzung wegen Zurückweisung von Beweismitteln

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Prozessrechtliche Fragen

Zuständigkeit: Behaupteter fiktiver Wohnsitz, Gehörsverletzung wegen Zurückweisung von Beweismitteln

Die Lausanner Justice de Paix hatte ihre Zuständigkeit ratione loci für den Nachlass eines Schweizer Staatsbürgers mit letztem offiziellem Wohnsitz in Monaco gestützt auf die Heimatzuständigkeit bejaht, wobei sie auf zahlreiche Verwaltungsdokumente abstellte. Sie wies dabei insbesondere den Antrag der enterbten Ehefrau des Erblassers auf Vorlage von Dokumenten ab, mit denen der letzte Wohnsitz von D.A. in Gstaad nachgewiesen werden sollte. Die Ehefrau rügt eine Gehörsverletzung.
iusNet ErbR 02.08.2022

Vorsorgliche Massnahmen: (Vorfrageweise) Anerkennung von Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (DE/CH)

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Vorsorgliche Massnahmen: (Vorfrageweise) Anerkennung von Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (DE/CH)

Der Erblasser hatte seine Tochter E. und die Ehefrau A. testamentarisch als Erben je zur Hälfte eingesetzt. Vor dem Hintergrund eines von A. und E. bezüglich Wirksamkeit dieses Testaments und Erbunwürdigkeit von A. geführten Prozesses in Deutschland ordnete das Amtsgericht (DE) auf Gesuch von E. die Nachlasspflegschaft hinsichtlich des streitigen Anteils von A. an. In der Folge wählten der Nachlasspfleger und E. als Vertreter sämtlicher Aktien einer Gesellschaft im Nachlass A. als VR bzw. VRP ab. Streitig ist, ob die von A. daraufhin im Rahmen vorsorglicher Massnahmen erwirkte Handelsregistersperre rechtens ist.
iusNet ErbR 24.06.2022

Begründung der Zuständigkeit des angerufenen schweizerischen Gerichts durch Einlassung, wenn jegliche Berechtigung eines Miterben am Nachlass in Streit liegt

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Begründung der Zuständigkeit des angerufenen schweizerischen Gerichts durch Einlassung, wenn jegliche Berechtigung eines Miterben am Nachlass in Streit liegt

Der norwegische Staatsangehörige A.R. hatte A. zu einer Quote von 1/16 als Erbe eingesetzt und seinen gesamten Nachlass dem norwegischen Recht unterstellt. Die Miterben fochten die Begünstigung von A. an. Streitig ist sowohl die Zuständigkeit der Schweizer Gerichte als auch die Frage, ob die erbrechtlichen Ansprüche von A. gestützt auf das norwegische Recht entfallen, da dieser als Geschäftspartner von A. unter Verletzung des in ihn gesetzten Vertrauens ungerechtfertigte Leistungen kassiert habe.
iusNet ErbR 17.03.2022

Örtliche Zuständigkeit der Schweizer Behörden / Neuansetzung der Frist für das öffentliche Inventar und die Ausschlagung

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Neuansetzung der Frist für das öffentliche Inventar und die Ausschlagung

- aktualisiert - 
Der Umstand, dass der Verstorbene entgegen der Angabe auf der Sterbeurkunde nicht in L (China), sondern in Genf wohnhaft gewesen sein soll, ist für sich allein kein wichtiger Grund für die Wiederherstellung der Fristen für die Ausschlagung und das öffentliche Inventar, zumal sich die Gesuchstellerinnen nicht darauf berufen konnten, diese von ihnen angeführte Tatsache nicht gekannt zu haben. Die Justice de Paix hätte das Gesuch schon aus diesem Grund ablehnen sollen. Da es im Dossier keine Elemente gibt, die den Schluss erlauben würden, dass der französische Erblasser in Genf seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, fehlte es aber auch an der örtlichen Zuständigkeit. - Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen diesen Entscheid ab.
iusNet ErbR 18.12.2020

Schicksal des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation

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Schicksal des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation

Der Nachlass des italienischen Staatsangehörigen G. mit letztem Wohnsitz in Genf wurde aufgrund Ausschlagung aller bekannten gesetzlichen Erben konkursamtlich liquidiert. Nachdem die Liquidation einen Überschuss ergeben hatte, fand eine Nichte ein Testament, mit dem G. sie als Alleinerbin eingesetzt hatte. Gestützt darauf verlangt A., sie sei zur eingesetzten Erbin für den gesamten Nachlass zur erklären.
iusNet ErbR 25.06.2021

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