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Dahinfallen vorsorglicher Massnahmen wegen nicht rechtzeitiger Prosequierung?

Dahinfallen vorsorglicher Massnahmen wegen nicht rechtzeitiger Prosequierung?

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Dahinfallen vorsorglicher Massnahmen wegen nicht rechtzeitiger Prosequierung?

A.B. und V. sind die Söhne der am 30. September 2015 in […]1 verstorbenen B.B., die zu Lebzeiten Eigentümerin zweier Wohnungen in Lausanne mit Garagen und Keller war. 

Am 24. November 2015 erstellte der leitende Gerichtsschreiber am Cour d’appel et des tribunaux von Monaco ein Dokument mit dem Titel «Verzicht auf die Erbschaft», demzufolge an diesem Tag eine Notariatsangestellte vor Gericht erschienen war, um auf der Grundlage einer von A.B. am 3. November 2015 unterzeichneten Vollmacht in Namen von A.B. zu erklären, dass A.B. «vorbehaltlos auf Rechte jeglicher Art, die ihm aus dem Nachlass seiner Mutter zugute kommen könnten», verzichte. Bezüglich der Tragweite dieser Erklärung herrscht Uneinigkeit. Nachdem ein Notar die Einschreibung von V. im Grundbuch als Eigentümer der Liegenschaften in Lausanne verlangt hatte, erwirkte A.B. im Juli 2019 eine superprovisorisch angeordnete ...

iusNet ErbR 23.11.2023

 

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