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Internationales Erbrecht

Internationales Erbrecht

Das revidierte internationale Erbrecht der Schweiz

Kommentierung
Internationales Erbrecht
Am 22. Dezember 2023 hat das Schweizer Parlament die viel diskutierte Vorlage zur Revision des Schweizer Internationalen Erbrechts (Art. 86–96 IPRG) verabschiedet. Die Revision bringt neben verschiedenen Klarstellungen auch einige praxisrelevante Änderungen mit sich. Insbesondere führen die erweiterten Zuständigkeits- und Rechtswahlmöglichkeiten zu einem grösseren Spielraum bei der Nachlassplanung. Die Revision wirft aber auch zahlreiche neue Fragen auf, so etwa im Zusammenhang mit dem Vorbehalt des Schweizer Pflichtteilsrechts, deren Beantwortung der Lehre und Praxis überlassen sein wird. Die grenzüberschreitende Nachlassplanung bleibt damit auch in Zukunft komplex.
Andrea Dorjee-Good
Livio Kaspar
iusNet ErbR 27.02.2024

Erbbescheinigung: Subsidiäre Zuständigkeit der Schweizer Behörden für den in der Schweiz gelegenen Nachlass

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Nachlassabwicklung
Werden als Gründe für das Untätigbleiben der ausländischen Behörden solche rechtlicher Natur geltend gemacht, kann der Nachweis des ausländischen Rechts, welches die Nichtbefassung vorsieht, auch mittels Einreichung einschlägiger Gesetzestexte, publizierter Rechtsprechung und Lehre oder Privat- bzw. Parteigutachten erfolgen. Enthält ein diesbezügliches Parteigutachten Unklarheiten, hat das Gericht bei Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgrund des eingeschränkten Untersuchungsgrundsatzes darauf hinzuwirken, diese auszuräumen, und den Parteien Gelegenheit zu geben, die Sach- bzw. die Rechtslage zu klären.
iusNet ErbR 15.02.2024

Einsetzung einer «Alleinerbin» für einen im Ausland gelegenen Vermögensteil?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht
Ausländer mit letztem Wohnsitz in der Schweiz können durch eine letztwillige Verfügung ihren Nachlass ihrem Heimatrecht unterstellen. Es gilt jedoch nach einhelliger Lehre der Grundsatz der Unteilbarkeit der Rechtswahl. Die Erblasserin konnte daher, selbst wenn es ihre Absicht gewesen sein sollte, mit dem von einem spanischen Notar errichteten öffentlichen Testament sinngemäss eine Rechtswahl für ihren spanischen Vermögensteil zu treffen, nicht die eine ihrer beiden Nichten als Alleinerbin ihres in Spanien gelegenen Vermögens einsetzen.
iusNet ErbR 05.02.2024

Dahinfallen vorsorglicher Massnahmen wegen nicht rechtzeitiger Prosequierung?

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen
Der Erbe A.B. erwirkte gegen seinen Bruder V. vorsorgliche Massnahmen bezüglich des in der Schweiz gelegenen mütterlichen Nachlasses, wobei ihm das Gericht Frist zur Einleitung der Klage setzte. Vorliegend ergibt sich, dass es in dem in Monaco bereits hängigen Verfahren darum geht, die Tragweite einer von A.B. in Monaco abgegebenen Erbverzichtserklärung zu bestimmen. Sollte A.B. obsiegen, hätte diese Erklärung keine Bedeutung in der Schweiz. Letztlich geht es also um den Schutz der Rechte von A.B. an den in der Schweiz gelegenen beweglichen und unbeweglichen Nachlasswerten, die auch Gegenstand der vorsorglichen Massnahmen sind, weshalb das Verfahren als Klage in der Hauptsache anzusehen ist, das die Massnahmen stützt.
iusNet ErbR 23.11.2023

Voraussetzungen der Anerkennung ausländischer Entscheidungen und Urkunden, die den Nachlass betreffen

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Das Fehlen einer Bescheinigung darüber, dass gegen den Entscheid kein ordentliches Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann oder dieser endgültig ist, führt nach der Rechtsprechung nicht zur Verweigerung der Anerkennung, wenn die Tatsache, dass der Entscheid rechtskräftig geworden ist, nicht bestritten wird oder aus den übrigen Akten hervorgeht. Überspitzter Formalismus ist auch hinsichtlich des Erfordernisses einer vollständigen und beglaubigten Ausfertigung der Entscheidung zu vermeiden. Wird die Echtheit der Entscheidung nicht bestritten oder ergibt sie sich aus den Akten, kann von der Beibringung des formalen Nachweises abgesehen werden.
iusNet ErbR 06.11.2023

The 20th Zurich Annual Conference on International Trust and Inheritance Law Practise

Veranstaltungen
Leitung: Tina Wüstemann und Daniel Leu. Die diesjährige, 20. Ausgabe des Seminars widmet sich ausgewählten Aspekten der nationalen und internationalen Nachlassplanung. Dabei werden neben dem Erbrecht schwerpunktmässig das Erwachsenenschutzrecht, das Steuerrecht sowie das Stiftungs- und Trustrecht behandelt. Die Themen werden dabei stets aus einer praxisorientierten Perspektive adressiert.

Ausgewählte Rechtsprechung zum internationalen Erbrecht

Fachbeitrag
Internationales Erbrecht

Erstveröffentlichung (in französischer Sprache): iusNet DC 06.02.2023

Das Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof haben mehrere wichtige Urteile zum internationalen Erbrecht gefällt. In diesem Beitrag werden vier Urteile von erheblicher praktischer Bedeutung zusammengefasst.
Alexandre Tondina
iusNet ErbR 27.06.2023

Schweizer Errungenschaftsbeteiligung und deutsche Zugewinngemeinschaft bei internationalen Sachverhalten – Charakteristika und Gestaltungsmöglichkeiten, unter Berücksichtigung von Art. 216 ZGB

Schweizer Errungenschaftsbeteiligung und deutsche Zugewinngemeinschaft bei internationalen Sachverhalten – Charakteristika und Gestaltungsmöglichkeiten, unter Berücksichtigung von Art. 216 ZGB
Grenzüberschreitende Erbfälle | Rechtsvergleich Schweiz - Deutschland

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