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Internationales Erbrecht

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Internationale Zuständigkeit ratione loci / Wohnsitz

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Der Begriff des Wohnsitzes umfasst zwei Elemente: ein objektives äusseres, den Aufenthalt, sowie ein subjektives inneres, die Absicht dauernden Verbleibens. Das objektive Element setzt nicht zwingend voraus, dass der Aufenthalt schon eine gewisse Dauer aufweist, sofern das subjektive Element erfüllt ist. Um festzustellen, ob sich eine Person an einem bestimmten Ort mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält, ist nach der Rechtsprechung nicht auf den inneren Willen abzustellen, sondern darauf, auf welche Absicht die erkennbaren Umstände objektiv schliessen lassen. Kommen mehrere Orte infrage, weil die Person zu jedem dieser Orte Verbindungen hat, befindet sich der Wohnsitz an jenem Ort, zu dem die betroffene Person die engsten Verbindungen unterhält, was auf der Grundlage aller Umstände zu entscheiden ist.
iusNet ErbR 30.01.2025

La révision du chapitre 6 LDIP sur les successions internationales – une meilleure coordination avec l’étranger et plus d’autonomie pour le disposant

La révision du chapitre 6 LDIP sur les successions internationales – une meilleure coordination avec l’étranger et plus d’autonomie pour le disposant
Gestaltungsmöglichkeiten | Zuständigkeit | professio iuris | Verfügungen von Todes wegen

Schulthess Forum Erbrecht 2025: Nachlassplanung unter dem revidierten internationalen Erbrecht

Veranstaltungen
Das Schulthess Forum Erbrecht bietet auch 2025 wieder einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Erbrecht und soll als Leitfaden für eine vorausschauende und rechtssichere Nachlassplanung dienen. Besonderes Augenmerk gilt diesmal dem Internationalen Erbrecht (IPRG).

Tagung zur Revision des internationalen Erbrechts

Veranstaltungen
Freitag, 29. November 2024 - 13:45 bis 18:30
Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen internationalen Erbrechts am 1. Januar 2025 organisiert die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg eine Tagung mit folgenden Themen: EU-Erbrechts-VO; Compétence internationale selon la LDIP révisée; anwendbares Recht gemäss revidiertem IPRG.

Inkrafttreten der neuen Regeln des internationalen Erbrechts per 1. Januar 2025

Gesetzgebung
Internationales Erbrecht
An seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 hat der Bundesrat beschlossen, die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Damit gelten ab Anfang nächsten Jahres neue Regeln für internationale Erbschaftsangelegenheiten.
iusNet ErbR 10.07.2024

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