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Internationales Erbrecht

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Auskunftsersuchen gegen ein in der Schweiz ansässiges Bankinstitut/Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Nachlassabwicklung
Art. 88 Abs. 1 IPRG sieht eine subsidiäre Zuständigkeit der schweizerischen Behörden vor für den Fall, dass sich die ausländischen Behörden – nicht nur des Wohnsitzstaates, sondern auch anderer ausländischer Staaten, insbesondere des Heimatstaates – nicht mit dem in der Schweiz gelegenen Nachlass eines Ausländers mit letztem Wohnsitz im Ausland befassen. Im Falle einer rechtlichen Untätigkeit genügt der Nachweis der ausländischen Rechtsnormen, welche die Nichtbefassung vorsehen; ein Nachweis der tatsächlichen Inaktivität entfällt.
iusNet ErbR 23.10.2020

Neuansetzung der Ausschlagungsfrist im Nachlass eines italienischen Erblassers mit letztem Wohnsitz in der Schweiz

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Nachlassabwicklung
Die Erbenqualität ist eine materielle Frage und gestützt auf den einschlägigen Staatsvertrag zwischen Italien und Schweiz bei einem italienischen Staatsangehörigen mit letztem Wohnsitz in der Schweiz nach italienischem Recht zu beurteilen. Offenbleiben konnte in casu, ob auch die Frage des Antritts oder der Ausschlagung der Erbschaft nach italienischem Recht zu beurteilen sei. Denn nach schweizerischem Recht war weder eine Verlängerung noch eine Neuansetzung Ausschlagungsfrist möglich und bei Anwendung des italienischen Rechts käme es auf eine Ausschlagung nach schweizerischem Recht nicht an.
iusNet ErbR 24.09.2020

Entwicklungen und Tendenzen im Internationalen Erbrecht und die damit verbundenen Neuerungen im IPRG: Ein Überblick über die IPRG-Revision des 6. Kapitels

Entwicklungen und Tendenzen im Internationalen Erbrecht und die damit verbundenen Neuerungen im IPRG: Ein Überblick über die IPRG-Revision des 6. Kapitels
IPRG | Gesetzesrevision | Rechtswahl | Eröffnungsstatut | Verfügungen von Todes wegen

IPRG-Revision (Erbrecht): Botschaft und Entwurf liegen vor

Gesetzgebung
Internationales Erbrecht
- aktualisiert - 
An seiner Sitzung vom 13. März 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf für eine Revision des internationalen Erbrechts. Hauptziel der Revision ist eine teilweise Harmonisierung der Bestimmungen des IPRG (6. Kapitel, Art. 86–96) mit der Europäischen Erbrechtsverordnung. Das Parlament hat nun die Revision in der Schlussabstimmung vom 22. Dezember 2023 beschlossen. Dieser Beitrag erläutert kurz, welche Änderungen die Referendumsvorlage im Vergleich zum Entwurf erfahren hat.
iusNet ErbR 30.06.2020

Folgen der Ernennung eines Personal Representative nach britischem Recht für die Betreibung der Erbschaft in der Schweiz

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Nachlassverwaltung
Der britische Personal Representative/Administrator kommt nicht nur dann zum Einsatz, wenn eine Erbschaft überschuldet ist. Seine Rolle ist derjenigen des Willensvollstreckers ähnlicher als derjenigen des amtlichen Liquidators. Die Erbschaft kann folglich weiterhin in der auf den Verstorbenen anwendbaren Betreibungsart dort betrieben werden, wo der Erblasser im Zeitpunkt seines Ablebens betrieben werden konnte.
iusNet ErbR 12.11.2019

Wann und in welchem Umfang können die Kosten für erbgangssicherende Massnahmen dem Nachlass auferlegt werden?

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Nachlassabwicklung
Ob und inwieweit dem Nachlass Kosten für erbgangssichernde Massnahmen auferlegt werden können, hängt davon ab, ob die anordnende Instanz für die Anordnung der erbgangsichernden Massnahmen zuständig war und ob sie die geeigneten Massnahmen getroffen hat. Erbschaftsverwaltung und Erbenruf sind nur anzuordnen, falls sie notwendig i.S.v. Art. 551 Abs. 1 ZGB sind. Die einjährige Erbenruffrist ist eine Ordnungsfrist, deren Nichtbeachtung keinen materiellen Rechtsverlust für die an der Erbschaft Berechtigten nach sich zieht.
iusNet ErbR 02.10.2019

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