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Internationales Erbrecht

Internationales Erbrecht

Vorsorgliche Massnahmen in einem Erbstreit: Örtliche Zuständigkeit bei internationalem Sachverhalt

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen
Die Ermittlung auch des ausländischen Rechts ist nicht Tat-, sondern Rechtsfrage, weshalb die gewöhnlichen Beweisregeln nicht zur Anwendung kommen. Wirken die Parteien z.B. durch Beibringung privater Gutachten mit, so können diese schon begrifflich keine Noven darstellen. Obwohl die für Letztere geltenden zeitlichen Schranken nicht einfach übernommen werden dürfen, verlange ein geordneter Prozessablauf nach einer gewissen (zeitlichen) Regelung des Verfahrens des Nachweises ausländischen Rechts. Das Bundesgericht lässt die Frage, bis wann diesbezügliche Rechtsgutachten eingebracht werden können, aber letztendlich mit Verweis auf seine beschränkte Kognition offen.
iusNet ErbR 26.07.2019

St.Galler Erbrechtstagung 2019

Veranstaltungen
Mittwoch, 15. Mai 2019 - 9:00 bis 17:00
Auch die diesjährige Erbrechtstagung des IRP-HSG erfasst ein breites Themenspektrum: Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen, lebzeitige Abtretung von Grundstücken, Vermächtnisse, Umgang mit ausländischen Immobilien im Nachlass, Interessenkollisionen von Vorsorgebeauftragten und Willensvollstreckern, Fragen des internationalen Erbrechts, korrekter steuerrechtlicher Umgang mit nichtdeklarierten Vermögenswerten, Besprechung neuerer Entscheide im Erbrecht.

Umstrittenes Eigentum an einem in der Schweizerischen Botschaft in Berlin hängenden Bild

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Internationales Erbrecht
Das Gesuch eines mutmasslichen Erben um Erlass eines vorsorglichen Verfügungsverbots scheitert an der Aktivlegitimation: Forderungen der Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich von allen Erben gemeinsam geltend gemacht werden. Vorbehalten bleiben dringliche Fälle, wobei der betreffende Erbe im Namen der Erbengemeinschaft handeln muss und seine Befugnisse mit dem Wegfall der Dringlichkeit enden. Die von der Schweiz als Gegenpartei behauptete Ersitzung des im Streit liegenden Gemäldes in einem Botschaftsgebäude wurde in Anwendung des Rechts des Ortes der gelegenen Sache bejaht.
iusNet ER 22.01.2019

Rückerstattung von nach dem Tod der Bezügerin ausgerichteten Rentenzahlungen

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Internationales Erbrecht
Bei der Frist nach Art. 4 Abs. 4 ATSV handelt es sich um eine Ordnungsfrist. Die Verfahrenshandlung kann daher auch noch nach Fristablauf vorgenommen werden, soweit und solange der geordnete Verfahrensgang dies nicht ausschliesst. Das Erlassgesuch eines Sohnes und Erben, von dem die Schweizerische Ausgleichskasse die Rückzahlung von über den Tod der Rentenbezügerin hinaus erbrachten Zahlungen forderte, war zwar rund zwei Monate zu spät eingereicht worden, aber noch nicht so spät, als dass ein geordneter Verfahrensablauf ausgeschlossen gewesen wäre.
iusNet ER 22.01.2019

IPRG-Revision: Kompetenzkonflikte vermeiden und bestehende Unklarheiten ausräumen

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Internationales Erbrecht
Die EU hat mit der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung, EuErbVO) für eine Vereinheitlichung des auf grenzüberschreitende Erbfälle anwendbaren Rechts im EU-Rechtsraum gesorgt. Der Bundesrat schlägt nun eine teilweise Harmonisierung der Erbrechtsbestimmungen des IPRG (6. Kapitel, Art. 86-96) mit der EuErbVO vor, um das Risiko von Konflikten zumindest in Bezug auf EU-Staaten zu minimieren. Gleichzeitig soll die Revision bestehende Unklarheiten ausräumen und allfälligem Neuerungsbedarf Rechnung tragen.
iusNet ER 19.12.2018

Letzter Wohnsitz

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen
Für Massnahmen im Zusammenhang mit dem Erbgang ist die Behörde am letzten Wohnsitz des Erblassers zwingend zuständig. Hatte der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz im Ausland aufgegeben (Kündigung der Wohnung, Einholung einer Offerte für den Transport von Möbeln etc.), jedoch aufgrund der provisorischen Wohnsituation und damit in Ermangelung der Absicht dauernden Verbleibens noch keinen Wohnsitz in der Schweiz begründet, so gilt als Wohnsitz der gewöhnliche Aufenthalt.
iusNet ER 18.12.2018

Die geplante Revision des schweizerischen Internationalen Erbrechts: Erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten und Koordination mit der Europäischen Erbrechtsverordnung

Die geplante Revision des schweizerischen Internationalen Erbrechts: Erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten und Koordination mit der Europäischen Erbrechtsverordnung
Revision | Europäischen Erbrechtsverordnung | Rechtswahl | Gerichtsstandswahl | Gestaltungsmöglichkeiten

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