IPRG-Revision (Erbrecht): Botschaft und Entwurf liegen vor
IPRG-Revision (Erbrecht): Botschaft und Entwurf liegen vor
Gesetzgebung
Internationales Erbrecht
IPRG-Revision (Erbrecht): Botschaft und Entwurf liegen vor
An seiner Sitzung vom 13.3.2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und die Botschaft und den Entwurf zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Revisionsvorhaben und seine Stossrichtung wurde in sämtlichen Stellungnahmen begrüsst. Sie sollen daher beibehalten werden:
- Hauptziel bleibt eine teilweise Harmonisierung der Bestimmungen des IPRG (6. Kapitel, Art. 86–96) mit der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO; Verordnung [EU] Nr. 650/2012), um das Risiko sich widersprechender Entscheide zu minimieren. In erster Linie soll dies durch eine bessere Koordination der beidseitigen Entscheidungskompetenzen geschehen. Wo dies nicht möglich ist, soll angestrebt werden, dass beide Seiten das gleiche Recht anwenden.
- Berücksichtigt wurden zudem Klarstellungsbedürfnisse, die sich seit dem Inkrafttreten des IPRG ergeben haben.
- Gleichzeitig soll die Gestaltungsfreiheit moderat erweitert werden.
Neu gegenüber dem Vorentwurf sind insbesondere:
- Auch nur Teile des in der Schweiz gelegenen Vermögens können der schweizerischen Zuständigkeit unterstellt werden (Art. 87 Abs. 2 E-IPRG). ...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.