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Vorsorgliche Massnahmen: (Vorfrageweise) Anerkennung von Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (DE/CH)

Vorsorgliche Massnahmen: (Vorfrageweise) Anerkennung von Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (DE/CH)

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht

Vorsorgliche Massnahmen: (Vorfrageweise) Anerkennung von Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (DE/CH)

Der deutsche Staatsangehörige D. verstarb 2019 mit letztem Wohnsitz in Basel. Sein letzter gewöhnlicher Aufenthalt befand sich in Deutschland. Als Erben hinterliess er seine Ehefrau A. und seine nichteheliche Tochter E. Zum Nachlass von D. gehören u.a. die Aktien der B. AG, welche die C. AG vollständig hält. 

Neben zwei in Deutschland beurkundeten notariellen Testamenten aus den Jahren 1991 und 1994 besteht ein eigenhändiges Testament von 2014, mit dem D. als Erben zu je der Hälfte A. und E. einsetzte. Im Juni 2019 stellte das Erbschaftsamt Basel-Landschaft einen Erbbescheinigung aus, welcher A. und E. als einzige Erbinnen auswies. 

A. und E. führen in Deutschland einen Prozess, in dem u.a. die Wirksamkeit des Testaments von 2014, die Erbunwürdigkeit von A. wegen Verfälschung desselben sowie die Frage, ob E. Alleinerbin sei, zur Diskussion stehen. Vor dem Hintergrund dieses Rechtsstreits ordnete das Amtsgericht in Deutschland auf Gesuch von E. im Januar 2021 die Nachlasspflegschaft hinsichtlich des streitigen Erbteils von A. an.

Die B. AG führte in der Folge im Februar 2021 eine ausserordentliche GV durch, anlässlich welcher sie A....

iusNet ErbR 24.06.2022

 

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