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Erbbescheinigung: Subsidiäre Zuständigkeit der Schweizer Behörden für den in der Schweiz gelegenen Nachlass

Erbbescheinigung: Subsidiäre Zuständigkeit der Schweizer Behörden für den in der Schweiz gelegenen Nachlass

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Internationales Erbrecht
Nachlassabwicklung

Erbbescheinigung: Subsidiäre Zuständigkeit der Schweizer Behörden für den in der Schweiz gelegenen Nachlass

B., Staatsbürgerin von C., verstarb mit letztem Wohnsitz in C. Im April 2022 ersuchte der Ehemann A. der Verstorbenen im Zusammenhang mit einer Wohnung in F. das Bezirksgericht (Vorinstanz) um Ausstellung einer Erbbescheinigung. Da der letzte Wohnsitz von B. nicht in der Schweiz lag, setzte die Vorinstanz A. eine Frist an für den Nachweis, dass sich die Behörden in C. nicht mit dem in der Schweiz gelegenen Nachlass von B. befassten. Mit Verfügung vom September 2022 verneinte die Vorinstanz ihre Zuständigkeit und trat auf das Gesuch von A. nicht ein. Dies mit der Begründung, dass sich die Anwälte in C. in der von A. eingereichten Korrespondenz zwar dahingehend äusserten, dass sich die Behörden in C. mit dem in der Schweiz gelegenen Nachlass von B. nicht befassten, diese Korrespondenz aber nicht die Qualität eines Affidavits oder eines Gutachtens aufweise und daher den Anforderungen von Art. 88 Abs. 1 IPRG nicht zu genügen vermöge. Zudem habe A. nicht nachgewiesen, dass er bei den Behörden in C. einen Antrag gestellt habe und diese trotzdem untätig geblieben seien. Gegen diesen Entscheid erhob A. Berufung. Er ist der Meinung, mit den eingereichten Schreiben den Nachweis der...

iusNet ErbR 15.02.2024

 

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