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Eingeschränkte oder soziale Untersuchungsmaxime

Erbbescheinigung: Subsidiäre Zuständigkeit der Schweizer Behörden für den in der Schweiz gelegenen Nachlass

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Nachlassabwicklung
Werden als Gründe für das Untätigbleiben der ausländischen Behörden solche rechtlicher Natur geltend gemacht, kann der Nachweis des ausländischen Rechts, welches die Nichtbefassung vorsieht, auch mittels Einreichung einschlägiger Gesetzestexte, publizierter Rechtsprechung und Lehre oder Privat- bzw. Parteigutachten erfolgen. Enthält ein diesbezügliches Parteigutachten Unklarheiten, hat das Gericht bei Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgrund des eingeschränkten Untersuchungsgrundsatzes darauf hinzuwirken, diese auszuräumen, und den Parteien Gelegenheit zu geben, die Sach- bzw. die Rechtslage zu klären.
iusNet ErbR 15.02.2024

Beginn der Frist, während der ein öffentliches Inventar verlangt werden kann

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Frist für das Begehren um Aufnahme eines öffentlichen Inventars beginnt für gesetzliche Erben auch dann, wenn sie vom Erblasser auf den Pflichtteil gesetzt wurden, mit dem Zeitpunkt, an dem sie vom Tod des Erblassers bzw. ggf. vom Erbfall Kenntnis erhalten haben (Art. 580 Abs. 2 i.V.m. Art. 567 Abs. 2 ZGB). Da der Zeitpunkt, an welchem die Gesuchsteller vom Tod des Erblassers erfahren haben, für den Beginn des Fristenlaufs und damit für die Beurteilung des Gesuchs massgebend ist, hätte das Gericht unter der auf das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbaren sozialen Untersuchungsmaxime die Pflicht gehabt, die Gesuchsteller aufzufordern, sich entsprechend zu äussern.
iusNet ErbR 17.01.2020