iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Rechtsprechung > Kanton > Nachlassabwicklung > Beginn der Frist Während der Ein Öffentliches Inventar

Beginn der Frist, während der ein öffentliches Inventar verlangt werden kann

Beginn der Frist, während der ein öffentliches Inventar verlangt werden kann

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Beginn der Frist, während der ein öffentliches Inventar verlangt werden kann

Der 2019 verstorbene C. hinterliess als gesetzliche Erben seine Tochter D. und seine Grosskinder A. und B. Am 19.9.2019 stellten A. und B. ein Gesuch um Errichtung eines öffentlichen Inventars. Die Friedensrichterin (Vorinstanz) trat auf das Gesuch mit Entscheid vom 30.9.2019 nicht ein, da es verspätet sei. Dagegen erhoben A. und B. Berufung. Sie machen geltend, aufgrund der zerrütteten Familienverhältnisse hätten sie vom Tod des Grossvaters erst mit der Mitteilung durch den die Verfügung eröffnenden Notar erfahren, also am 21. resp. 28.8.2019. Die Einladung des Notars zur Testamentseröffnung hätten sie ihrem Gesuch denn auch beigelegt, sodass die Vorinstanz zumindest hätte nachfragen müssen. 

Gemäss Art. 580 Abs. 1 ZGB ist jeder Erbe, der die Befugnis hat, die Erbschaft auszuschlagen, berechtigt, ein öffentliches Inventar zu verlangen. Das Begehren muss innert Monatsfrist in der gleichen Form wie die Ausschlagung bei der zuständigen Behörde angebracht werden (Art. 580 Abs. 2 ZGB). Für die Auslösung des Fristenlaufs ist demgemäss Art. 567 Abs. 2 ZGB massgeblich: Für die gesetzlichen Erben beginnt die Frist, soweit sie nicht nachweisbar erst später von dem Erbfall...

iusNet ErbR 17.01.2020

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.