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Freiwillige Gerichtsbarkeit

Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist aus wichtigem Grund

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Das Gesuch um Verlängerung oder Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist gehört zwar zur freiwilligen Gerichtsbarkeit und fällt daher in den Anwendungsbereich der Untersuchungsmaxime. Es handelt sich jedoch um die sog. eingeschränkte oder soziale Untersuchungsmaxime, d.h., die Parteien sind nicht davon entbunden, bei der Feststellung des entscheidwesentlichen Sachverhalts aktiv mitzuwirken und die allenfalls zu erhebenden Beweise zu bezeichnen. Die Beschwerdeführer haben dem kantonalen Gericht für das Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäss Art. 576 ZGB relevante Tatsachen – insb. zum Zeitpunkt, in dem sie vom gegen den Erblasser eröffneten Nachsteuerverfahren erstmals erfuhren – nicht vorgetragen. Die Abweisung des Gesuchs vorab wegen verspäteter Geltendmachung ist nicht zu beanstanden.
iusNet ErbR 12.04.2024

Der Schweizer Trust im Vorentwurf – eine Auslegeordnung

Kommentierung
Strukturiertes Vermögen
Der Vorentwurf zum Schweizer Trustrecht enthält eine konzise, gut lesbare Rechtsgrundlage für die Einführung eines Trusts. Die scheinbare Einfachheit birgt aber auch das Risiko, dass Strukturen geschaffen werden, die den Praxistest möglicherweise nicht bestehen werden. Völlig missraten sind die vorgeschlagenen Steuerbestimmungen. Sie werden der Flexibilität des Rechtsinstituts Trust nicht gerecht. Die drohende Mehrfachbesteuerung neu errichteter Trusts (bei Einbringung, laufend und bei Ausschüttung) und die mögliche Steuerpflicht bestehender Strukturen stellen sogar eine echte Gefahr für die Schweiz als Truststandort dar.
Michael Fischer
iusNet ErbR 26.04.2022

Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Genfer Cour de Justice befasste sich mit der vom Bundesgericht noch nicht entschiedenen und in der Lehre umstrittenen Frage der Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung. U.a. da die Bestimmungen im ZGB zur Ausschlagung von «la succession» und nicht von «la part de succession» sprechen (was darauf hindeute, dass der Gesetzgeber einerseits von der Annahme des Erbteils und anderseits vom vollständigen Verzicht auf diesen Anteil ausging) und da die Argumente der ablehnenden Stimmen in der Lehre überzeugten, verneint das Gericht die Möglichkeit einer teilweisen Ausschlagung.
iusNet ErbR 25.06.2021

Kraftloserklärung einer Erbbescheinigung / Abänderung von Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Erbbescheinigung ist ein provisorischer Legitimationsausweis ohne materiellrechtliche Bedeutung für die Erbberechtigung. Sie wird aufgrund einer vorläufigen Beurteilung der Rechtsnachfolge ausgestellt und ist als Anordnung der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich abänderbar, sobald sie sich als materiell unrichtig erweist. Die materielle Unrichtigkeit bezieht sich nicht auf die materielle Rechtslage, sondern die Erbbescheinigung ist nur zu korrigieren, wenn sich dies durch Urkunden, aufgrund derer die Behörde zur Ausstellung gehalten ist, aufdrängt.
iusNet ErbR 20.08.2020

Beginn der Frist, während der ein öffentliches Inventar verlangt werden kann

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Frist für das Begehren um Aufnahme eines öffentlichen Inventars beginnt für gesetzliche Erben auch dann, wenn sie vom Erblasser auf den Pflichtteil gesetzt wurden, mit dem Zeitpunkt, an dem sie vom Tod des Erblassers bzw. ggf. vom Erbfall Kenntnis erhalten haben (Art. 580 Abs. 2 i.V.m. Art. 567 Abs. 2 ZGB). Da der Zeitpunkt, an welchem die Gesuchsteller vom Tod des Erblassers erfahren haben, für den Beginn des Fristenlaufs und damit für die Beurteilung des Gesuchs massgebend ist, hätte das Gericht unter der auf das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbaren sozialen Untersuchungsmaxime die Pflicht gehabt, die Gesuchsteller aufzufordern, sich entsprechend zu äussern.
iusNet ErbR 17.01.2020