Örtliche Zuständigkeit – Erblasser ohne festen Wohnsitz
Örtliche Zuständigkeit – Erblasser ohne festen Wohnsitz
Örtliche Zuständigkeit – Erblasser ohne festen Wohnsitz
Mit Testament vom 7. Januar 2010 widerrief der französische Staatsbürger E. sämtliche früheren letztwilligen Verfügungen und setzte A. als Alleinerben ein. Im November 2015 verstarb E. Als gesetzliche Erben hinterliess er seine in der Schweiz wohnhaften Geschwister B., C. und D. Diese erhoben im Januar 2016 Einsprache gegen die Ausstellung einer Erbbescheinigung zugunsten von A. und verlangten die Erstellung eines Sicherungsinventars sowie die Bestellung einer Erbschaftsverwaltung. Der Richter der Gemeinde V./VS wies das Gesuch um Bestellung der Erbschaftsverwaltung mit der Begründung ab, die Schweizer Behörden seien nicht zuständig. Den Rechtsmitteln gegen diesen Entscheid war wegen Verspätung kein Erfolg beschieden.
Am 20. Dezember 2016 bestritten die gesetzlichen Erben das Testament vor dem Amtsgericht Altenkirchen in Deutschland, das seine Zuständigkeit ebenfalls verneinte. Nachdem es festgestellt hatte, dass der Verstorbene seinen Lebensmittelpunkt und sein Vermögen in der Schweiz gehabt habe, erwog es, dass angesichts der französischen Staatsangehörigkeit von E. und der Unzuständigkeit der schweizerischen Gerichte die französischen Behörden für den Rechtsstreit...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.