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Gebühren für eine ohne ausdrücklichen Antrag der Erben ausgestellte Erbbescheinigung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Gebühren für eine ohne ausdrücklichen Antrag der Erben ausgestellte Erbbescheinigung

E. hinterliess als Erben die drei Kinder A., B. und C. In der Folge wurde das Nachlassinventar erstellt und der Nettonachlass mit rund CHF 900 000 bewertet. Nachdem das Inventar von den Erben unterzeichnet worden war, stellte die Gemeinde den Erben eine Erbbescheinigung aus. In der Folge erklärte die Gemeinde den Nachlass für geschlossen, wobei sie dem Schreiben eine Rechnung beilegte. Auf den Erbschein entfielen über CHF 800. Dagegen wehren sich die Erben. Sie hätten die Ausstellung des Erbscheins nicht beantragt und die Kosten seien jedenfalls übersetzt.
iusNet ErbR 15.02.2024

Nichtentlassung eines Grundstücks aus dem Geltungsbereich des BGBB (einschl. Beschwerdelegitimation des Willensvollstreckers)

Rechtsprechung
Liegenschaften in der Erbteilung

Nichtentlassung eines Grundstücks aus dem Geltungsbereich des BGBB (einschl. Beschwerdelegitimation des Willensvollstreckers)

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald bewilligte auf Gesuch des Willensvollstreckers eine Ausnahme vom Zerstückelungsverbot bezüglich eines Nachlassgrundstückes mit gemischter Nutzung. Sie entliess dabei nur den nicht landwirtschaftlichen Teil aus dem Geltungsbereich des BGBB. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beantragt der Willensvollstrecker, auch der andere Teil sei nicht dem BGBB zu unterstellen.
iusNet ErbR 17.08.2021