Gebühren für eine ohne ausdrücklichen Antrag der Erben ausgestellte Erbbescheinigung
Gebühren für eine ohne ausdrücklichen Antrag der Erben ausgestellte Erbbescheinigung
Gebühren für eine ohne ausdrücklichen Antrag der Erben ausgestellte Erbbescheinigung
E. hinterliess als Erben die drei Kinder A., B. und C. Die Gemeinde1 erstellte das Inventar über die Erbschaft von E. Der Nettonachlass wurde mit rund CHF 900 000 bewertet. Dieses Inventar wurde von den Erben unterzeichnet und sie bestimmten B. als Erbenvertreterin insb. mit der Befugnis, die Bankkonten zu saldieren und frei darüber zu verfügen. Am 20. November 2020 wurde den drei Erben eine Erbbescheinigung ausgestellt. Die Gemeinde erklärte den Nachlass am 4. Dezember 2020 für erledigt und legte dem Schreiben eine Rechnung in Höhe von CHF 1415.50 bei. Auf Verlangen der Erben wurde ein anfechtbarer Entscheid erlassen, gegen welchen die Erben Einsprache erhoben. In ihrem Einspracheentscheid erläuterte die Gemeinde die Zusammensetzung der Kosten. Vom Gesamtbetrag entfielen dabei...
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