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Nichtentlassung eines Grundstücks aus dem Geltungsbereich des BGBB (einschl. Beschwerdelegitimation des Willensvollstreckers)

Nichtentlassung eines Grundstücks aus dem Geltungsbereich des BGBB (einschl. Beschwerdelegitimation des Willensvollstreckers)

Rechtsprechung
Liegenschaften in der Erbteilung

Nichtentlassung eines Grundstücks aus dem Geltungsbereich des BGBB (einschl. Beschwerdelegitimation des Willensvollstreckers)

Im Nachlass von E. befindet sich das Grundstück Nr. z. 2018 stellte der Willensvollstrecker A. ein Gesuch um Bewilligung einer Ausnahme vom Zerstückelungsverbot i.S. von Art. 60 BGBB, genauer um «Abtrennung von Gebäuden» i.S.v. Art. 60 Abs. 1 lit. a BGBB. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald bewilligte die Abtrennung und hielt fest, dass das neu gebildete Grundstück Nr. x in den Geltungsbereich des BGBB falle. Das verkleinerte Grundstück Nr. z mit dem nicht landwirtschaftlich genutzten Wohnhaus entliess es dagegen aus dem Geltungsbereich des BGBB. Gegen diesen Entscheid liess A. Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Kantonsgericht erheben mit dem Begehren, das Grundstück Nr. x sei nicht dem BGBB zu unterstellen. 

Die Beschwerdelegitimation richtet sich nach Art. 83 Abs. 3 BGBB. Demnach können die Vertragsparteien gegen die Verweigerung der Bewilligung Beschwerde führen. Die allgemeinen Legitimationsvoraussetzungen werden damit nicht ausser Kraft gesetzt; erforderlich ist somit ein aktuelles und besonderes rechtliches oder tatsächliches Interesse. Die Beschwerdebefugnis knüpft an die Eigentümerstellung bzw. an...

iusNet ErbR 17.08.2021

 

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