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Händerung infolge Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft – Aufschub der Grundstückgewinnsteuer?

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Händerung infolge Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft – Aufschub der Grundstückgewinnsteuer?

A. hat einen hälftigen Anteil am Grundstück B. – wie seine Schwester die andere Hälfte – zu 1/8 durch Erbgang von seiner verstorbenen Mutter, zu 1/8 durch Erbverzicht des Vaters auf seinen Anteil am Nachlass der Mutter und zu ¼ durch Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft von seinem Vater erworben. Im Juli 2016 übertrug A. seinen Gesamthandanteil seiner Schwester, wobei der Kaufpreis durch Übernahme der Hypothek sowie Zahlung der Herausschuld getilgt wurde. Streitig ist, ob die Steuerverwaltung die Grundstückgewinnsteuer für den Eigentümerwechsel am Viertel, den A. durch Erbvorbezug erworben hat, zu Unrecht nicht aufgeschoben hat.
iusnet ErbR 20.01.2025

Beschwerde einer Steuerpflichtigen gegen die für das «inventaire au décès» in Rechnung gestellten Gebühren

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Beschwerde einer Steuerpflichtigen gegen die für das «inventaire au décès» in Rechnung gestellten Gebühren

B. hinterliess seine Ehefrau A. sowie drei Töchter aus einer früheren Ehe. Mit Erbschaftssteuerrechnung vom 19. November 2020 betreffend die Erbengemeinschaft von B. wies die Steuerbehörde A. vom steuerbaren Gesamtbetrag einen Anteil zu und auferlegte ihr entsprechend ihrem Anteil an den Gebühren für das amtliche Inventar (inventaire au décès) Kosten in Höhe von CHF 1837.50. A. rügt, bei der Ermittlung des Nettonachlassvermögens und damit der Basis für die Berechnung der Inventargebühr seien zu Unrecht nicht mehr einbringliche Forderungen berücksichtigt sowie die AG im Nachlass zu hoch bewertet worden.
iusnet ErbR 24.10.2024

Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel

Die 2014 verstorbene A. hatte zwei Lebensversicherungen bei einer französischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen und als einzigen Begünstigten im Todesfall P. bzw. ggf. dessen Erben eingesetzt. Die kantonale Steuerverwaltung erhob bei den Erben Steuern auf dem Wert dieser Versicherungen, wobei sie präzisierte, dass es sich dabei um ein Legat zugunsten von P. handle, steuerpflichtig in der 5. Kategorie. Dagegen wehren sich die Erben.
iusnet ErbR 30.04.2024

Erbschaftssteuer: Bemessungsgrundlage bei grundpfandbelasteter Liegenschaft

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer: Bemessungsgrundlage bei grundpfandbelasteter Liegenschaft

A. hinterliess als gesetzliche Erben ihren Ehemann D. sowie ihre Geschwister B. und E. Gemäss Erbvertrag ist D. für den Fall des Vorversterbens von A. als Vorerbe für den gesamten Nachlass mit Ausnahme eines hälftigen Miteigentumsanteils an einer Liegenschaft in F. eingesetzt; Erbe des hälftigen Miteigentumsanteils sollte B. sein. Streitig ist, ob das kantonale Steueramt bei der Veranlagung von B. zu Recht die auf dem Grundstück in F. lastende Hypothek nicht in die Bemessungsgrundlage einbezog.
iusnet ErbR 12.09.2023

Besteuerung eines Vermächtnisses an die leibliche Tochter

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Besteuerung eines Vermächtnisses an die leibliche Tochter

Der 2018 verstorbene B. hatte seine Schwester A. als Alleinerbin eingesetzt. Kurz vor seinem Tod hatte er zugunsten seiner leiblichen Tochter C. einen Schenkungsvertrag über eine Liegenschaft abgeschlossen. A. anerkannte den Schenkungsvertrag in einer Vereinbarung mit C. vom Dezember 2019. Infolgedessen wurde die Liegenschaft als Vermächtnis in das Erbschaftsinventar aufgenommen und die Steuerverwaltung erhob bei A. eine Erbschaftssteuer auch auf das Legat, auf welches ein Steuersatz von 30% für Nichtverwandte angewendet wurde. A. ist insbesondere der Meinung, C. sei als direkte Nachkommin von der Erbschaftssteuer befreit.
iusnet ErbR 29.08.2023

Dies a quo bei Zinsen auf Erbschaftssteuern (Kanton Genf)

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Erbschaftssteuer

Dies a quo bei Zinsen auf Erbschaftssteuern (Kanton Genf)

Im Juni 2017 ordnete die Justice de Paix die Erbschaftsverwaltung über den Nachlass der 2017 verstorbenen B. an, weil die Erben unbekannt seien und der Erbgang aufgrund hängiger Verfahren ungewiss sei. Im November 2021 liess die Steuerverwaltung (GE) der Erbengemeinschaft die Steuerrechnung zukommen, wobei sie ab dem fünften Monat nach dem Tod von B. Zinsen auf dem geschuldeten Betrag erhob. Die Begünstigten machen geltend, sie hätten den Wert des ihnen zukommenden Betrags nicht vor der Unterzeichnung der die Verfahren abschliessenden Vereinbarungen vom 1. Oktober 2020 kennen können, weshalb Zinsen frühestens ab diesem Datum erhoben werden dürften.
iusnet ErbR 25.04.2023

Verzugszinsen, wenn die vom Vermächtnisnehmer zu tragende Steuer aus dem Nachlass bezahlt wurde

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Erbschaftssteuer

Verzugszinsen, wenn die vom Vermächtnisnehmer zu tragende Steuer aus dem Nachlass bezahlt wurde

Eine von zwei Erbinnen hatte in ihrer Funktion als Willensvollstreckerin die gesamte auf dem Nachlass erhobene Erbschaftssteuer, einschliesslich des Anteils, der auf die ihr als Vermächtnis zugewendete Liegenschaft entfiel, aus Mitteln des Nachlasses bezahlt. Nicht mehr streitig ist, dass die Steuern auf dem Vermächtnis von der Vermächtnisnehmerin zu tragen sind. Streitig ist dagegen, ob und ggf. ab wann auch ein Verzugszins angefallen ist.
iusnet ErbR 17.03.2022

Konkubinat und daher von der Nachlasssteuer befreites Vermächtnis trotz getrennter Wohnsitze?

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Gemeinsamer Wohnsitz als formales Hauptkriterium für die Bejahung eines Konkubinats nicht willkürlich

- aktualisiert - 
Die Befreiungstatbestände in Art. 107 aStG/GR schützen in erster Linie Ehe und Familie. Privilegiert werden in allen Fällen abstrakt umschriebene Gruppen und abgestellt wird auf ein formales Kriterium, nicht auf die Nähe zum Erblasser. Es erscheint daher sachgerecht, auch für die Bejahung eines Konkubinats auf ein formales äusseres Hauptkriterium, nämlich den gleichen (steuerrechtlichen) Wohnsitz, abzustellen. Daran ändert eine andere Umschreibung in der Botschaft vom 14. August 2018 betreffend Teilrevision des StG/GR nichts, denn Letztere trat erst nach dem hier massgeblichen Zeitpunkt in Kraft. – Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen diesen Entscheid ab.
iusnet ErbR 17.11.2021

Bemessung der Nachlasssteuer: Verkehrswert einer Liegenschaft

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Bemessung der Nachlasssteuer: Verkehrswert einer Liegenschaft

Im Nachlass der 2015 verstorbenen B. befand sich u.a. eine Liegenschaft, die gemäss amtlicher Schätzung von 2013 einen Verkehrswert von CHF 3.3 Mio. aufweist. Die Erben von B. schrieben die Liegenschaft zum Verkauf aus. Von fünf Angeboten überstieg nur eines den Schätzwert. Die Erben verkauften schliesslich an den Meistbietenden für CHF 4.1 Mio. Streitig ist, ob bei der Veranlagung der Nachlasssteuer der Schätzwert oder der effektiv erzielte Verkaufspreis einzusetzen ist.
iusnet ErbR 21.07.2021

Steuerberechnung bei einem mit einer Auflage verbundenen Vermächtnis einer Liegenschaft

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Steuerberechnung bei einem mit einer Auflage verbundenen Vermächtnis einer Liegenschaft

Die Erblasserin verband das Vermächtnis einer Liegenschaft mir der Auflage, dass die Liegenschaft während 10 Jahren nicht verkauft werden dürfe, andernfalls die eingesetzten Erben Anspruch auf ½ des Verkaufserlöses hätten. Streitig ist, ob die testamentarische Auflage bei Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden müsste.
iusnet ErbR 21.07.2021

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