Steuerberechnung bei einem mit einer Auflage verbundenen Vermächtnis einer Liegenschaft
Steuerberechnung bei einem mit einer Auflage verbundenen Vermächtnis einer Liegenschaft
Steuerberechnung bei einem mit einer Auflage verbundenen Vermächtnis einer Liegenschaft
B. vermachte A. eine Liegenschaft mit einem Inventarwert von CHF 1 100 000 sowie einen Barbetrag von CHF 100 000. Sie verband das Legat mir der Auflage, dass die Liegenschaft während 10 Jahren nicht verkauft werden dürfe, andernfalls die eingesetzten Erben Anspruch auf ½ des Verkaufserlöses hätten. Die Steuerbehörde ging von einem Wert des Legats von CHF 1 200 000 aus und errechnete nach Abzug des Freibetrags einen Steuerbetrag von CHF 375 000. Gegen diese Veranlagung erhob B. Einsprache mit dem Begehren, es sei die Steuer auf höchsten CHF 175 000 festzusetzen. Nachdem die Einsprache abgewiesen wurde, erhebt B. Rekurs, wobei er an seinen Begehren festhält. Er begründet dies damit, das Erbschaftsamt sei von einem falschen Quadratmeterpreis ausgegangen. Zudem sei der Verkehrswert von ihm aufgrund der besonderen Bestimmungen des Testaments nicht erzielbar. Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer müsse jener Betrag in Abzug gebracht werden, welcher bei einer vorzeitigen Veräusserung an die übrigen Erben gehe. So seien auch Mitarbeiteraktien mit Sperrfristen mit einem Diskont von 6% pro Steuerjahr zu berücksichtigen. Zwar fehle es für die...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.