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Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

Interkantonale Steuerausscheidung bei der Erbschaftssteuer – ein Überblick

Fachbeitrag
Erbschaftssteuer
Das Erbschaftssteuerrecht in der Schweiz ist nicht harmonisiert, weshalb überschneidende kantonale Besteuerungsansprüche häufig sind. Der Steuerausscheidung kommt bei der Vermeidung von interkantonalen Doppelbesteuerungen deshalb eine zentrale Funktion zu. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die steuerlichen Anknüpfungspunkte, die bundesgerichtlichen Kollisionsnormen, die Funktionsweise der Steuerausscheidung und die Besonderheiten bei der Bewertung von ausserkantonalen Grundstücken.
Tobias Kaufmann
iusNet ErbR 30.10.2023

Erbschaftssteuer: Bemessungsgrundlage bei grundpfandbelasteter Liegenschaft

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Erhält ein Erbe bei der Teilung eine Erbschaftssache, die für Schulden des Erblassers verpfändet ist, so wird ihm auch die Pfandschuld überbunden (Art. 615 ZGB). Dabei vermindert die Pfandschuld den Anrechnungswert der Erbschaftssache. Diese Regel ist dispositiver Natur. Mangels einer Einigung der Erben oder einer anderslautenden Vorschrift des Erblassers ist sie indessen für die Behörde, die gemäss Art. 611 ZGB die Lose bildet, sowie für den Erbenvertreter, den Willensvollstrecker und das Teilungsgericht bindend. Sie gilt jedoch als Teilungsregel nur bei einer Erbeinsetzung, nicht aber bei einem Vermächtnis, da der Vermächtnisnehmer nicht Erbe im Sinne des Gesetzes ist.
iusNet ErbR 12.09.2023

Besteuerung eines Vermächtnisses an die leibliche Tochter

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Nach dem ESchStG/BL sind direkte Nachkommen von der Erbschafts- und der Schenkungssteuer befreit. Verwendet der Gesetzgeber in einer Steuerrechtsnorm zivilrechtliche Begriffe, ist deren zivilrechtliche Bedeutung grundsätzlich auch für das Steuerrecht massgebend. Da das kantonale Recht (BL) «Nachkommen» nicht eigenständig klärt, ist daher das Zivilrecht heranzuziehen. Eine Entstehung des Kindesverhältnisses durch Anerkennung schied vorliegend aus, da die leibliche Tochter C. des Erblassers bereits einen zivilrechtlichen Vater hatte. Die Anerkennung im Schenkungsvertrag hätte aber auch dem Formerfordernis nicht genügt. Für die Erbschaftssteuer auf dem Vermächtnis an C. galt der Normaltarif.
iusNet ErbR 29.08.2023

Dies a quo bei Zinsen auf Erbschaftssteuern (Kanton Genf)

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Die Bestimmung, wonach Erbschaftssteuern zum gesetzlichen Zinssatz nach Ablauf von vier bzw. sieben Monaten ab dem Todestag des Erblassers zu verzinsen sind, wobei der Zins auf alle nach Ablauf dieser Fristen aus welchem Grund auch immer unbezahlten tatsächlich geschuldeten Beträge berechnet wird, wurde im Genfer Erbschaftssteuergesetz eingeführt, um die Steuerzahler davon abzuhalten, die Zahlung der Steuern hinauszuzögern, weil eine Anlage der Gelder attraktiver wäre. Bei diesen Zinsen handelt es sich Ausgleichszinse (intérêts de bonification), die nicht von der Rechtskraft der Veranlagung abhängen. Die Bestimmung zielt gerade darauf ab, eine einheitliche Behandlung aller Steuerpflichtigen zu gewährleisten, und beachtet dabei den Grundsatz des Willkürverbots.
iusNet ErbR 25.04.2023

Latente Gewinnsteuern, Ausschüttungssteuern und transaktionsbedingte Steuern und Abgaben bei Kapitalgesellschaften von KMU bei der Erbteilung

Latente Gewinnsteuern, Ausschüttungssteuern und transaktionsbedingte Steuern und Abgaben bei Kapitalgesellschaften von KMU bei der Erbteilung
Erbteilung | Unternehmensbewertung | Latente Steuern | Ausschüttungssteuern| Transaktionsbedingte Steuern und Abgaben

Schulthess Forum Neue Familienformen 2022

Veranstaltungen
Dienstag, 6. Dezember 2022 - 9:00 bis 12:00
Am Schulthess Forum Neue Familienformen erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm. Ausgesuchte Expertinnen und Experten beleuchten bei diesem Webinar die gesetzlichen Grundlagen alternativer Familienmodelle. Referierende, mit Expertise aus Familien- , Fortpflanzungs-, Steuer- und Erbrecht zeigen die aktuellen Fragestellungen auf und stellen Ihnen praxistaugliche Lösungsansätze vor.

Verzugszinsen, wenn die vom Vermächtnisnehmer zu tragende Steuer aus dem Nachlass bezahlt wurde

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Die mit Mitteln des Nachlasses erfolgte Begleichung des von der Vermächtnisnehmerin zu tragenden Anteils an der Erbschaftssteuer nach dem Genfer Erbschaftssteuergesetz stellt eine Zahlung eines Dritten i.S.v. Art. 110 OR dar, da die Steuerbehörde nicht in Unkenntnis darüber sein konnte, dass die Zahlung aus dem Nachlassvermögen erfolgte. Die Forderung gegenüber der Vermächtnisnehmerin ist im Moment der Zahlung in das Gesamteigentum der Erben übergegangen. Sie wurde mit Ablauf der im Genfer Erbschaftssteuergesetz vorgesehenen Frist fällig, sodass die Erbmasse ohne Inverzugsetzung berechtigt ist, ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen zu fordern.
iusNet ErbR 17.03.2022

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