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Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

Nachlass- und Schenkungssteuer zur Bekämpfung der Klimakrise

Gesetzgebung
Erbschaftssteuer

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»

Die frühestens 2026 zur Abstimmung kommende Eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» fordert die Einführung einer Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer mit einem Steuersatz 50%, wobei ein Freibetrag von 50 Millionen Franken vorgesehen ist. Der Ertrag soll zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft verwendet werden. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen hätte der Bundesrat eine Verordnung in Kraft zu setzen, die auf Nachlässe und Schenkungen, die nach der Annahme der Initiative ausgerichtet werden, rückwirkend Anwendung finden soll. Auch deshalb hat die Initiative hohe Wellen geworfen.
iusNet ErbR 12.09.2024

Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Bei einer Lebensversicherung mit einer Begünstigungsklausel (Art. 76 und 78 VVG) erwerben die Begünstigten einen eigenen Anspruch gegen die Versicherung, der nicht in die Erbmasse fällt. Diese Qualifikation schliesst nicht aus, dass ein kantonales Gesetz Ansprüche, die nicht in den Nachlass fallen, mit der Erbschaftssteuer erfasst. Gemäss Art. 12 Abs. 1 LDS/GE unterliegen Auszahlungen von Lebensversicherungsleistungen unabhängig von einer allfälligen Begünstigungsklausel der Erbschaftssteuer. Die Bestimmung kommt jedoch nur zur Anwendung, wenn die fraglichen Beträge effektiv erbschaftssteuerpflichtig sind. Art. 2 Abs. 1 LDS/GE steht vorliegend der Erhebung der Erbschaftssteuer entgegen, da die beschwerdeführenden Erben die Versicherungsleistung aufgrund der Begünstigungsklausel nie erworben haben und auch nicht begünstigt sind.
iusNet ErbR 30.04.2024

Internationale Doppelbesteuerung und Steuerausscheidung bei der Erbschaftssteuer – ein Überblick

Fachbeitrag
Erbschaftssteuer
Internationales Erbrecht
Die Gefahr von Doppelbesteuerungen ist im internationalen Verhältnis deshalb besonders hoch, weil kein übergeordnetes Doppelbesteuerungsverbot existiert. Insbesondere international unterschiedliche Anknüpfungspunkte und Besteuerungssysteme sowie die unterschiedliche Erfassung von unentgeltlichen Zuwendungen können zu konkurrierenden Besteuerungsansprüchen führen. Der Beitrag skizziert mögliche Entstehungsgründe von Doppelbesteuerungen, die Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die Grundzüge der internationalen Steuerausscheidung. Der Beitrag zeigt auf, dass mögliche Steuerfolgen im Rahmen der Nachlassplanung niemals isoliert aus Schweizer bzw. erblasserischer Perspektive zu betrachten sind, sondern dass immer auch nachlass- und länderspezifische Anknüpfungen sowie Steuerfolgen auf Stufe der empfangenden Person zu prüfen sind.
Tobias Kaufmann
iusNet ErbR 29.04.2024

Interkantonale Steuerausscheidung bei der Erbschaftssteuer – ein Überblick

Fachbeitrag
Erbschaftssteuer
Das Erbschaftssteuerrecht in der Schweiz ist nicht harmonisiert, weshalb überschneidende kantonale Besteuerungsansprüche häufig sind. Der Steuerausscheidung kommt bei der Vermeidung von interkantonalen Doppelbesteuerungen deshalb eine zentrale Funktion zu. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die steuerlichen Anknüpfungspunkte, die bundesgerichtlichen Kollisionsnormen, die Funktionsweise der Steuerausscheidung und die Besonderheiten bei der Bewertung von ausserkantonalen Grundstücken.
Tobias Kaufmann
iusNet ErbR 30.10.2023

Erbschaftssteuer: Bemessungsgrundlage bei grundpfandbelasteter Liegenschaft

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Erhält ein Erbe bei der Teilung eine Erbschaftssache, die für Schulden des Erblassers verpfändet ist, so wird ihm auch die Pfandschuld überbunden (Art. 615 ZGB). Dabei vermindert die Pfandschuld den Anrechnungswert der Erbschaftssache. Diese Regel ist dispositiver Natur. Mangels einer Einigung der Erben oder einer anderslautenden Vorschrift des Erblassers ist sie indessen für die Behörde, die gemäss Art. 611 ZGB die Lose bildet, sowie für den Erbenvertreter, den Willensvollstrecker und das Teilungsgericht bindend. Sie gilt jedoch als Teilungsregel nur bei einer Erbeinsetzung, nicht aber bei einem Vermächtnis, da der Vermächtnisnehmer nicht Erbe im Sinne des Gesetzes ist.
iusNet ErbR 12.09.2023

Besteuerung eines Vermächtnisses an die leibliche Tochter

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Nach dem ESchStG/BL sind direkte Nachkommen von der Erbschafts- und der Schenkungssteuer befreit. Verwendet der Gesetzgeber in einer Steuerrechtsnorm zivilrechtliche Begriffe, ist deren zivilrechtliche Bedeutung grundsätzlich auch für das Steuerrecht massgebend. Da das kantonale Recht (BL) «Nachkommen» nicht eigenständig klärt, ist daher das Zivilrecht heranzuziehen. Eine Entstehung des Kindesverhältnisses durch Anerkennung schied vorliegend aus, da die leibliche Tochter C. des Erblassers bereits einen zivilrechtlichen Vater hatte. Die Anerkennung im Schenkungsvertrag hätte aber auch dem Formerfordernis nicht genügt. Für die Erbschaftssteuer auf dem Vermächtnis an C. galt der Normaltarif.
iusNet ErbR 29.08.2023

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