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Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

Konkubinat und daher von der Nachlasssteuer befreites Vermächtnis trotz getrennter Wohnsitze?

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
- aktualisiert - 
Die Befreiungstatbestände in Art. 107 aStG/GR schützen in erster Linie Ehe und Familie. Privilegiert werden in allen Fällen abstrakt umschriebene Gruppen und abgestellt wird auf ein formales Kriterium, nicht auf die Nähe zum Erblasser. Es erscheint daher sachgerecht, auch für die Bejahung eines Konkubinats auf ein formales äusseres Hauptkriterium, nämlich den gleichen (steuerrechtlichen) Wohnsitz, abzustellen. Daran ändert eine andere Umschreibung in der Botschaft vom 14. August 2018 betreffend Teilrevision des StG/GR nichts, denn Letztere trat erst nach dem hier massgeblichen Zeitpunkt in Kraft. – Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen diesen Entscheid ab.
iusNet ErbR 17.11.2021

Bemessung der Nachlasssteuer: Verkehrswert einer Liegenschaft

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Bei der Berechnung der Nachlasssteuer werden die Aktiven gemäss StG/GR zum Verkehrswert bewertet, wobei der Verkehrswert in diesem Zusammenhang den Marktwert zum Zeitpunkt des Erbgangs meint, der nicht zwingend mit dem amtlichen Schätzwert übereinstimmen muss. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die amtliche Schätzung nicht mehr den Gegebenheiten am Markt entspricht, ist die Veranlagungsbehörde verpflichtet, die Nachlasssteuer anhand der tatsächlich erzielten Preise zu bemessen.
iusNet ErbR 21.07.2021

Steuerberechnung bei einem mit einer Auflage verbundenen Vermächtnis einer Liegenschaft

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Die Auflage, dass die vermachte Liegenschaft während 10 Jahren nicht verkauft werden dürfe, andernfalls die eingesetzten Erben Anspruch auf die Hälfte des Verkaufserlöses hätten, steht dem sofortigen Erwerb des vollen sachenrechtlichen Eigentums, inkl. Verfügungskompetenz, durch den Begünstigten nicht entgegen. Die Auflage beeinflusst den Verkehrswert der Liegenschaft nicht. Der Vergleich mit der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiteraktien mit Sperrfristen ist nicht zielführend. Denn erstens fehlt dafür eine gesetzliche Grundlage und zweitens sind Mitarbeiteraktien typischerweise der Verfügung der Mitarbeiter entzogen.
iusNet ErbR 21.07.2021

Die Steuerverfahren im Erbgang: Kantonale Übersicht mit Behördenverzeichnis

Arbeitshilfen
Sämtliche Kantone sind verpflichtet, im Erbgang ein Steuerinventar zu erstellen. Mit dem Tod endet die Steuerpflicht des Erblassers und die Steuern werden pro rata temporis aufgrund der unterjährigen Steuererklärung per Todestag erhoben. Gegebenenfalls fallen Erbschaftssteuern an. Eine Übersicht über die kantonalen und kommunalen Behörden, die für das Steuerinventar, die Einschätzung der direkten Bundessteuern, der Staats- und Gemeindesteuern sowie für die Veranlagung der Erbschaftssteuern zuständig sind, finden Sie in dieser Arbeitshilfe, die Marc'Antonio Iten im Rahmen seines Werks «Die Willensvollstreckung in fünf Phasen» erstellt hat.
iusNet ErbR 27.04.2021

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