Verzugszinsen, wenn die vom Vermächtnisnehmer zu tragende Steuer aus dem Nachlass bezahlt wurde
Verzugszinsen, wenn die vom Vermächtnisnehmer zu tragende Steuer aus dem Nachlass bezahlt wurde
Verzugszinsen, wenn die vom Vermächtnisnehmer zu tragende Steuer aus dem Nachlass bezahlt wurde
Der 2009 verstorbene C. hatte mit letztwilliger Verfügung seine Nichten A. und B. als alleinige Erbinnen zu je einem Zweitel eingesetzt. Zudem vermachte er A., die er auch als Willensvollstreckerin bestimmte, sein Anwesen in W. Im Januar 2011 wurde A. im Grundbuch als Eigentümerin der Liegenschaft W. eingetragen.
Die Erbschaftsanzeige des verstorbenen C. wurde im August 2010 von der Genfer Steuerverwaltung registriert. Darin wurden die Nachlassaktiven einschliesslich des Anwesens in W. aufgeführt. Mit Steuerbescheid vom Januar 2011 stellte die Steuerverwaltung Aktiven in Höhen von rund CHF 4.3 Mio. fest und veranlagte eine Erbschaftsteuer von rund CHF 2.3 Mio. Diesen Betrag überwies A. mit fünf Zahlungen zwischen dem 17. März 2010 dem 18. Februar 2011 aus Mitteln der Erbschaftsaktiven. Nicht umstritten ist, dass der auf das Vermächtnis der Liegenschaft entfallende Anteil der Steuern rund CHF 610 185 beträgt.
Am 1. Juli 2015 reichte B. beim erstinstanzlichen Gericht des Kantons Genf ein Schlichtungsgesuch gegen A. ein, das auf eine teilweise Aufteilung des Nachlasses abzielte. Dabei verlangte sie insbesondere auch, A. sei zu...
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