Internationale Doppelbesteuerung und Steuerausscheidung bei der Erbschaftssteuer – ein Überblick
Internationale Doppelbesteuerung und Steuerausscheidung bei der Erbschaftssteuer – ein Überblick
Internationale Doppelbesteuerung und Steuerausscheidung bei der Erbschaftssteuer – ein Überblick
Doppelbesteuerungen sind im internationalen Verhältnis keine Seltenheit. Die Gefahr von konkurrierenden Besteuerungsansprüchen und Doppelbesteuerungen ist im internationalen Verhältnis deshalb besonders hoch, weil unentgeltliche Zuwendungen international ganz unterschiedlich erfasst werden und kein übergeordnetes Verbot der Doppelbesteuerung existiert. Das in Art. 127 Abs. 3 BV verankerte Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung 1 ist auf internationale Sachverhalte grundsätzlich nicht anwendbar.
Wie die folgenden Ausführungen zeigen, sind mögliche Steuerfolgen bspw. im Rahmen der Nachlassplanung niemals isoliert aus Schweizer bzw. erblasserischer Perspektive zu betrachten. Namentlich darf ein letzter Wohnsitz in der Schweiz nicht zum Schluss verleiten, dass lediglich hier eine Erbschaftssteuerpflicht besteht. Es sind immer auch nachlass- und länderspezifische Anknüpfungen sowie Steuerfolgen auf Stufe der empfangenden Person zu prüfen.
2. Örtliche Anknüpfung 2.1 SchweizIn der Schweiz liegt die Kompetenz zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern bei den Kantonen (Art. 3 i.V.m. Art. 128 ff. BV). Alle Kantone ausser Schwyz und Obwalden...
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