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Nachlass- und Schenkungssteuer zur Bekämpfung der Klimakrise

Nachlass- und Schenkungssteuer zur Bekämpfung der Klimakrise

Gesetzgebung
Erbschaftssteuer

Nachlass- und Schenkungssteuer zur Bekämpfung der Klimakrise

Am 8. Februar 2024 reichten die Juso die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» ein. Ihr Zustandekommen wurde am 4. März 2024 bestätigt (BBl 2024 509).

Die Initianten fordern eine Besteuerung von 50 Prozent auf Nachlässen und Schenkungen über 50 Millionen Franken. Ausnahmen sind keine vorgesehen; die Besteuerung käme also z.B. auch dann zur Anwendung, wenn das Vermögen in einem Unternehmen gebunden ist. Den Ertrag der Steuer sollen die Kantone und der Bund «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwenden (siehe Initiativtext, abrufbar unter <https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis532t.html>). 

Bund und Kantone sollen Ausführungsbestimmungen zur Verhinderung der Steuervermeidung und zur Verwendung des Rohertrags erlassen. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen hätte der Bundesrat innert drei Jahren eine Verordnung in Kraft zu setzen, die auf Nachlässe und Schenkungen, die nach der...

iusNet ErbR 12.09.2024

 

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