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Beschwerde einer Steuerpflichtigen gegen die für das «inventaire au décès» in Rechnung gestellten Gebühren

Beschwerde einer Steuerpflichtigen gegen die für das «inventaire au décès» in Rechnung gestellten Gebühren

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Beschwerde einer Steuerpflichtigen gegen die für das «inventaire au décès» in Rechnung gestellten Gebühren

1.    Sachverhalt

Der 2018 verstorbene B. hinterliess seine Ehefrau A. sowie drei Töchter aus einer früheren Ehe. 2019 ernannte die Justice de Paix C. als Erbenvertreter im Nachlass von B.

Mit Einspracheentscheid vom 9. September 2022 bestätigte die kantonale Steuerverwaltung (KSTV) die Erbschaftssteuerrechnung vom 19. November 2020 betreffend die Erbengemeinschaft des verstorbenen B. Gemäss dieser Rechnung wurde A. vom steuerbaren Gesamtbetrag in Höhe von CHF 4 802 511 ein Anteil von CHF 2 401 255.50 zugewiesen sowie eine Inventargebühr in Höhe von CHF 1837.50 auferlegt. Das Total dieser Gebühr war auf CHF 3675 festgelegt und zwischen A. und den drei Töchtern des Verstorbenen aufgeteilt worden. 

Gegen den Einspracheentscheid erhob A. Beschwerde zunächst an das erstinstanzliche Verwaltungsgericht und dann an die Cour de Justice (Chambre administrative). Sie rügt die Berücksichtigung von zwei Elementen bei der Bestimmung des Nettonachlassvermögens, das als Grundlage für die Berechnung der nach Art. 4 des Règlement sur l’inventaire au décès (RInDé; rsGE D 3 25.05) geschuldeten...

iusNet ErbR 24.10.2024

 

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