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Erbrecht > Rechtsprechung

Nur Abschiedsbrief oder auch Testament?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Nur Abschiedsbrief oder auch Testament?

B.H. verstarb 2023. Er hinterliess seine Ehefrau A.H. und drei noch minderjährige Kinder. A.H. übermittelte der Friedensrichterin ein von B.H. handgeschriebenes und unterzeichnetes Dokument mit der Überschrift «Mes 4 amours». Der Brief enthielt u.a. den Satz «Tout ce que je possède te revient de droit et vous aidera dans un 1er temps». Die Friedensrichterin lehnte es ab, den Brief als letztwillige Verfügung zu behandeln. Dagegen erhob A.H. Beschwerde an das Kantonsgericht.
iusNet ErbR 26.04.2024

Inventar bei Nacherbeneinsetzung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Inventar bei Nacherbeneinsetzung

Die Eheleute F.V. und D.V. hatten mit Erbvertrag F.V., den Sohn C.V. sowie die Enkelin K. als Erben eingesetzt, wobei der Erbteil von F.V. mit einer Nacherbschaft zugunsten von C.V. und K. belastet war. Nach dem Tod von D.V. ordnete die Behörde ein Inventar über das Nachlassvermögen an. Nach dessen Abschluss verlangten C.V. und K. eine nicht bezifferte Änderung der Aufteilung der im Inventar aufgeführten Eigengüter, da ihnen das F.V. zugewiesene Eigengut zu hoch erschien, bzw. Informationen über die Herkunft von Geldern auf vier Bankkonten von F.V. sowie von F.V. zusammen mit D.V., um ggf. eine Berichtigung des Inventars verlangen zu können.
iusNet ErbR 23.11.2023

Dahinfallen vorsorglicher Massnahmen wegen nicht rechtzeitiger Prosequierung?

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen

Dahinfallen vorsorglicher Massnahmen wegen nicht rechtzeitiger Prosequierung?

A.B. und V. sind die Söhne und Erben von B.B., die zu Lebzeiten Eigentümerin zweier Wohnungen in Lausanne mit Garagen und Keller war. A.B. hatte vor dem Cour d’appel et des tribunaux in Monaco eine Erbverzichtserklärung abgeben lassen. Da deren Bedeutung für den in der Schweiz gelegenen Nachlass kontrovers war, erwirkte A.B. vorsorgliche Massnahmen gegen V. Streitig ist, ob die Vorinstanz zu Recht festgestellt hat, dass die Massnahmen hinfällig seien, weil A.B. nicht innert der ihm mit Anordnung der Massnahmen gesetzten Frist Klage eingeleitet habe, oder ob allenfalls das in Monaco bereits hängige Verfahren als Klage in der Hauptsache anzusehen ist.
iusNet ErbR 23.11.2023