Nur Abschiedsbrief oder auch Testament?
Nur Abschiedsbrief oder auch Testament?
Nur Abschiedsbrief oder auch Testament?
B.H. verstarb 2023. Er hinterliess seine Ehefrau A.H. und drei noch minderjährige Kinder. Mit Schreiben vom 22. Mai 2023 übermittelte A.H. der Friedensrichterin ein handgeschriebenes, vom 22. März 2023 datierendes Dokument mit der Überschrift «Mes 4 amours», das von B.H. handschriftlich unterzeichnet war. Gemäss A.H. handelte es sich dabei um einen Abschiedsbrief, den B.H. geschrieben habe, bevor er sich das Leben nahm. Der Brief enthielt u.a. den Satz «Tout ce que je possède te revient de droit et vous aidera dans un 1er temps». A.H. ersuchte die Friedensrichterin um Bestätigung, dass dieser Satz als letzter Wille ihres verstorbenen Mannes interpretiert werden könne.
Mit Entscheid vom 17. August 2023 lehnte es die Friedensrichterin ab, das eingereichte Dokument als Verfügung von Todes wegen zu betrachten. Sie erwog, das handgeschriebene Dokument sei ein Abschiedsbrief des Verstorbenen und der Satz «Alles, was ich besitze, gehört dir von Rechts wegen und wird euch in der ersten Zeit helfen» stelle eher eine Botschaft der Unterstützung als ein Testament dar. Gegen diesen Entscheid erhob A.H. Beschwerde an das Kantonsgericht. Sie macht...
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