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Tragweite einer Einigung zwischen Pflichtteilserben und Vermächtnisnehmern: Forderungsverzicht?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Tragweite einer Einigung zwischen Pflichtteilserben und Vermächtnisnehmern: Forderungsverzicht?

Der Erblasser hatte seinem Bruder A. ein Grundstück gegen Übernahme der darauf lastenden Hypothek vermacht. Da es zwischen den pflichtteilsgeschützten Erben und den Vermächtnisnehmern zum Streit kam, verzögerte sich die Ausrichtung der Vermächtnisse. Die Bank kündigte in der Folge das Hypothekardarlehen wegen Nichtbereinigung ausstehender Zahlungen und verlangte u.a. eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von CHF 97 001. Im weiteren Verlauf schlossen die Parteien eine Vereinbarung, welche u.a. vorsah, dass A. die Liegenschaft gegen Leistung einer Ausgleichszahlung zugewiesen werde. Streitig ist, von wem im Lichte der Vereinbarung die Vorfälligkeitsentschädigung zu tragen ist.
iusnet ErbR 21.02.2025

Mündliches Testament / Schutzwürdiges Interesse

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Mündliches Testament / Schutzwürdiges Interesse

F. verstarb im Juni 2024. Mit Gesuch vom 19. Juli 2024 beantragten die Eheleute A. und B. bei der Justice de Paix die Registrierung eines handgeschriebenen, unterschriebenen und vom selben Tag datierenden, in Spanien verfassten Briefes mit der Überschrift «Letzter Wille und mündliches Testament von Pater F.» als Testament. Die Justice de Paix wies das Gesuch wegen Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Niederschrift und Weiterleitung ab. Dagegen wehren sich A. und B. mit Berufung.
iusnet ErbR 08.11.2024

Beschwerde einer Steuerpflichtigen gegen die für das «inventaire au décès» in Rechnung gestellten Gebühren

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Beschwerde einer Steuerpflichtigen gegen die für das «inventaire au décès» in Rechnung gestellten Gebühren

B. hinterliess seine Ehefrau A. sowie drei Töchter aus einer früheren Ehe. Mit Erbschaftssteuerrechnung vom 19. November 2020 betreffend die Erbengemeinschaft von B. wies die Steuerbehörde A. vom steuerbaren Gesamtbetrag einen Anteil zu und auferlegte ihr entsprechend ihrem Anteil an den Gebühren für das amtliche Inventar (inventaire au décès) Kosten in Höhe von CHF 1837.50. A. rügt, bei der Ermittlung des Nettonachlassvermögens und damit der Basis für die Berechnung der Inventargebühr seien zu Unrecht nicht mehr einbringliche Forderungen berücksichtigt sowie die AG im Nachlass zu hoch bewertet worden.
iusnet ErbR 24.10.2024

Scheidung, Wiederverheiratung und ein «vergessenes» Testament

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Scheidung, Wiederverheiratung und ein «vergessenes» Testament

Der 2023 verstorbene E. hinterliess seine dritte Ehefrau A. und die gemeinsame Tochter B. Im August 2023 informierte das Notariat H. die Justice de Paix, dass ihm ein eigenhändiges Testament von E. vorliege, welches der Erblasser während seiner ersten Ehe verfasst und mit dem er seine erste Ehefrau F. als Alleinerbin und die nicht gemeinsame Tochter von F. als Ersatzerbin eingesetzt hatte. In der Folge publizierte die Justice de Paix zweimal einen Erbenruf im kantonalen Amtsblatt und ordnete schliesslich die Erbschaftsverwaltung an. Dagegen wehren sich A. und B.
iusnet ErbR 19.08.2024

Anfechtungsklage nach Art. 494 Abs. 3 ZGB / Litispendenz

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Gutheissung der Beschwerde

- aktualisiert - 
Das Urteil, mit dem die Schlichtungsbehörde im Anschluss an den gemeinsamen Verzicht der Parteien auf erneute Ansetzung einer zuvor mehrfach verschobenen Schlichtungsverhandlung das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben hatte, hatte zur Folge, dass das Prozessrechtsverhältnis beendet wurde. Da dieses Urteil unangefochten in Rechtskraft erwuchs, wurde die Rechtshängigkeit vorliegend nicht mit Einreichung des Schlichtungsgesuchs begründet, sondern erst mit der Einreichung der Klage und damit zu einem Zeitpunkt, als das Klagerecht nach Art. 494 ZGB bereits verwirkt war. – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen diesen Entscheid gut.
iusnet ErbR 19.08.2024

Jahre nach der Teilung der Erbschaft entdecktes Testament: Steht die Erbschaftsklage offen?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Jahre nach der Teilung der Erbschaft entdecktes Testament: Steht die Erbschaftsklage offen?

Die verwitwete Erblasserin I. verstarb 2002 kinderlos in Genf. Ihr gesamter Nachlass ging entsprechend einem Testament vom März 1999 an die Einrichtung A. einer religiösen Gemeinschaft. 2019 wurde in den Papieren eines Neffen des vorverstorbenen Ehemanns von I. ein weiteres Testament von I. vom Mai 1999 entdeckt. Mit diesem widerrief I. sämtliche früheren Verfügungen von Todes wegen und setzte als alleinige Erben R. und S. als letzte Nachkommen des Ehemanns ein. Mit Erbschaftsklage verlangen die Erben von R. und S. von A. die Herausgabe der ihr zu Unrecht zugefallenen Vermögenswerte. Die Cour de Justice hatte zu entscheiden, ob die Erbschaftsklage noch möglich ist.
iusnet ErbR 05.06.2024

Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel

Die 2014 verstorbene A. hatte zwei Lebensversicherungen bei einer französischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen und als einzigen Begünstigten im Todesfall P. bzw. ggf. dessen Erben eingesetzt. Die kantonale Steuerverwaltung erhob bei den Erben Steuern auf dem Wert dieser Versicherungen, wobei sie präzisierte, dass es sich dabei um ein Legat zugunsten von P. handle, steuerpflichtig in der 5. Kategorie. Dagegen wehren sich die Erben.
iusnet ErbR 30.04.2024

Erbteilungsklage: Kostenvorschuss zulasten der beklagten Partei (Abgrenzung actio duplex/Widerklage)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Erbteilungsklage: Kostenvorschuss zulasten der beklagten Partei (Abgrenzung actio duplex/Widerklage)

C reichte gegen ihre Miterben A, E und F Klage auf Teilung des Nachlasses ihrer Eltern G und H mit verschiedenen Rechtsbegehren ein. A machte in der Klageantwort einen eigenen Teilungsanspruch geltend, in dessen Rahmen sie Ausgleichungs- und Herabsetzungsansprüche in Bezug auf zusätzliche Aktiva erhob, wodurch sich die Berechnungsmasse erheblich erhöhte. Streitig ist, ob diese Rechtsbegehren das Gericht berechtigten, einen zusätzlichen Kostenvorschuss von A zu fordern.
iusnet ErbR 28.03.2024

Auskunftsrechte bei Erbschaften

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein

- aktualisiert - 
Entscheide über vorsorgliche Massnahmen, die nur für die Dauer des Hauptverfahrens bzw. unter der Bedingung, dass ein Hauptverfahren eingeleitet wird, Bestand haben, stellen Zwischenentscheide i.S.v. Art. 93 BGG dar. Das gilt nicht nur dann, wenn der angefochtene Entscheid diese Art von vorsorglichen Massnahmen gewährt, sondern auch, wenn er diese verweigert. Da sie nicht erkannten, dass es sich bei der Abweisung des als vorsorgliche Massnahme beantragten Verbots gegen eine Bank, bestimmte Unterlagen zu vernichten, um einen Zwischenentscheid handelt, versäumten es die Beschwerdeführer, Ausführungen zur Zulässigkeit der Beschwerde gemäss Art. 93 BGG zu machen. Dies führte, da ein nicht wiedergutzumachender Nachteil auch nicht ohne Weiteres ersichtlich war, dazu, dass das Bundesgericht auf die Beschwerde gegen den Entscheid der Cour de Justice nicht eintrat.
iusnet ErbR 21.07.2023

Zu Unrecht angeordnete konkursamtliche Liquidation?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Zu Unrecht angeordnete konkursamtliche Liquidation?

Der in Marokko geborene Schweizer Staatsbürger A. verstarb 2021 im Kanton Genf. Er hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau B. sowie zwei Töchter C. und D. Alle drei Erben erklärten, die Erbschaft in Marokko ohne Vorbehalt und Bedingungen auszuschlagen. Auf Antrag der Justice de Paix ordnete das Konkursgericht die konkursamtliche Liquidation des Nachlasses an. Die Erben fordern mit Beschwerde und Aufsichtsbeschwerde die Aufhebung des Konkurses, denn die Ausschlagungen beträfen nur die Güter des Erblassers in Marokko und die Justice de Paix hätte sie daher entweder als nichtig oder als nur auf die Güter in Marokko bezogen ansehen müssen.
iusnet ErbR 12.12.2023

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