Pflichtteilserben wollten ihren materiellrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber der Bank des Verstorbenen ausüben, indem sie dem Streit zwischen der A. SA, einer Gesellschaft nach panamaischem Recht, die bei dieser Bank ein Konto besitzt, und der Bank als Nebenintervenienten beitreten. Sie machen geltend, das strittige Guthaben der A. SA gehöre in Tat und Wahrheit dem Erblasser, und sie hätten ein rechtliches Interesse daran, dass die Bank die Vermögenswerte nicht herausgebe.