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Unterschriftserfordernis bei eigenhändigen letztwilligen Verfügungen

Rechtsprechung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Unterschriftserfordernis bei eigenhändigen letztwilligen Verfügungen

C. hinterliess als gesetzliche Erbin ihre Schwester B. Mit einem vollständig eigenhändig verfassten Schriftstück hatte C. ihre Cousine als Erbin und deren Sohn als Ersatzerben eingesetzt. Dieses Dokument hatte C. nicht unterzeichnet. Sie hinterlegte es aber in einem mit «Testament C. [Vor- und Nachname in Grossbuchstaben]» beschrifteten Umschlag beim Erbschaftsamt. Vom Bundesgericht zu entscheiden war, ob das Dokument eine formgültige letztwillige Verfügung ist. Im Vordergrund standen die Fragen, ob die einleitende Selbstnennung dem Unterschriftserfordernis genügt oder ob dieses jedenfalls durch die Aufschrift auf dem Umschlag erfüllt ist.
iusNet ErbR 22.09.2023

Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

Die Parteien sind die gesetzlichen Erben der 2014 verstorbenen D.; der Kläger A. ist der Sohn der Erblasserin, die Beklagten – B. und C. – sind die Enkel der Erblasserin und Söhne der vorverstorbenen Tochter E. und von deren ebenfalls verstorbenem Ehemann F. Vor Bundesgericht noch streitig ist, ob eine Forderung über CHF 100 000, von der A. behauptet, sie habe D. gegenüber F. aus einem Dienstbarkeitsvertrag zugestanden, in der Erbteilung hätte berücksichtigt werden müssen.
iusNet ErbR 22.09.2023

Tod des Klägers kurz nach Ausstellung der Klagebewilligung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Wirksamkeit der transmortalen Generalvollmacht (Obergericht Zürich, Urteil LB220036 vom 25. April 2023)

- aktualisiert - 
Im Streit um die Frage, ob die Tochter des Erblassers die Klage auf Herausgabe von Aktien mit Vertretungswirkung für sämtliche Erben eingeleitet hatte, bleibt das Obergericht nach der Rückweisung durch das Bundesgericht auch bei Berücksichtigung der Generalvollmacht des Erblassers an seine Tochter dabei, dass die Vorinstanz richtigerweise auf Klageabweisung mangels Aktivlegitimation hätte erkennen müssen. Denn selbst wenn die Klageeinleitung von der Generalvollmacht gedeckt gewesen wäre, sei diese Vollmacht spätestens mit dem – als Gestaltungsrecht unwiderruflichen und bedingungsfeindlichen – Widerruf durch einen Miterben erloschen und dieser Miterbe damit unwiderruflich aus dem Verfahren ausgeschieden. Ab diesem Zeitpunkt habe es an der Aktivlegitimation gefehlt.
iusNet ErbR 21.10.2022

Sicherstellung der Parteientschädigung im Rahmen einer Stufenklage (Auskunftserteilung/Erbteilung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Sicherstellung der Parteientschädigung im Rahmen einer Stufenklage (Auskunftserteilung/Erbteilung)

Die Geschwister B. und C. klagten gegen ihren Bruder A. auf Auskunft über die mütterliche Erbschaft und anschliessende Teilung des Nachlasses unter Berücksichtigung des Auskunftsresultats. A. beantragte seinerseits, die in den USA wohnhafte B. sei zu verpflichten, für seine Parteientschädigung Sicherheit zu leisten. Das Bezirksgericht wies den Antrag ab mit der Begründung, bei einer notwendigen Streitgenossenschaft sei nur dann Sicherheit zu leisten, wenn bei allen Streitgenossen ein Sicherstellungsgrund gegeben sei. Zu Recht?
iusNet ErbR 12.09.2023

Erbschaftssteuer: Bemessungsgrundlage bei grundpfandbelasteter Liegenschaft

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer: Bemessungsgrundlage bei grundpfandbelasteter Liegenschaft

A. hinterliess als gesetzliche Erben ihren Ehemann D. sowie ihre Geschwister B. und E. Gemäss Erbvertrag ist D. für den Fall des Vorversterbens von A. als Vorerbe für den gesamten Nachlass mit Ausnahme eines hälftigen Miteigentumsanteils an einer Liegenschaft in F. eingesetzt; Erbe des hälftigen Miteigentumsanteils sollte B. sein. Streitig ist, ob das kantonale Steueramt bei der Veranlagung von B. zu Recht die auf dem Grundstück in F. lastende Hypothek nicht in die Bemessungsgrundlage einbezog.
iusNet ErbR 12.09.2023

Besteuerung eines Vermächtnisses an die leibliche Tochter

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Besteuerung eines Vermächtnisses an die leibliche Tochter

Der 2018 verstorbene B. hatte seine Schwester A. als Alleinerbin eingesetzt. Kurz vor seinem Tod hatte er zugunsten seiner leiblichen Tochter C. einen Schenkungsvertrag über eine Liegenschaft abgeschlossen. A. anerkannte den Schenkungsvertrag in einer Vereinbarung mit C. vom Dezember 2019. Infolgedessen wurde die Liegenschaft als Vermächtnis in das Erbschaftsinventar aufgenommen und die Steuerverwaltung erhob bei A. eine Erbschaftssteuer auch auf das Legat, auf welches ein Steuersatz von 30% für Nichtverwandte angewendet wurde. A. ist insbesondere der Meinung, C. sei als direkte Nachkommin von der Erbschaftssteuer befreit.
iusNet ErbR 29.08.2023

Beachtlichkeit eines angeblichen Widerrufs eines öffentlichen Testaments im Eröffnungsverfahren

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Beachtlichkeit eines angeblichen Widerrufs eines öffentlichen Testaments im Eröffnungsverfahren

Mit Entscheid vom 11. August 2022 eröffnete das Bezirksgericht die Kopie einer öffentlichen letztwilligen Verfügung, wonach die Erblasserin C.A. ihren Sohn A. auf den Pflichtteil setzte und für die verfügbare Quote D. und B. zu gleichen Teilen als Erben einsetzte, und stellte A., B. und D. einen Erbschein in Aussicht. A. ersuchte um Wiedererwägung dieses Entscheids. Er machte geltend, C.A. habe das Testament zurückgezogen und es sei vom Notar vernichtet worden. Das Bezirksgericht stellte in der Folge nur noch A. einen Erbschein in Aussicht. Das Obergericht hob diesen Entscheid wieder auf. Zu Recht?
iusNet ErbR 28.08.2023

Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen

Ein Erbe machte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde gegen den Willensvollstrecker anhängig und ersuchte u.a. um dessen Absetzung. Gemäss dem Erben sprechen für diese Massnahme mehrere Gründe, von denen jeder für sich allein ausreichend sei. Er stört sich aber insbesondere an den vom Willensvollstrecker bezogenen Honorarvorschüssen, die seines Erachtens auf der Grundlage einer inhaltlich falschen Rechnungsstellung (facturation mensongère) und eines in Anbetracht der ausgeführten Aufgaben und der Ausbildung des Willensvollstreckers zu hohen Stundensatzes sowie für Zeiträume ohne intensive Tätigkeit erfolgten.
iusNet ErbR 28.08.2023

Ausübung des materiellrechtlichen Auskunftsrechts von Erben im Wege der Nebenintervention?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung

Ausübung des materiellrechtlichen Auskunftsrechts von Erben im Wege der Nebenintervention?

Pflichtteilserben wollten ihren materiellrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber der Bank des Verstorbenen ausüben, indem sie dem Streit zwischen der A. SA, einer Gesellschaft nach panamaischem Recht, die bei dieser Bank ein Konto besitzt, und der Bank als Nebenintervenienten beitreten. Sie machen geltend, das strittige Guthaben der A. SA gehöre in Tat und Wahrheit dem Erblasser, und sie hätten ein rechtliches Interesse daran, dass die Bank die Vermögenswerte nicht herausgebe.
iusNet ErbR 17.08.2023

Abberufung der Willensvollstreckerin: Kognition der Aufsichtsbehörde

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Abberufung der Willensvollstreckerin: Kognition der Aufsichtsbehörde

A.A. und B.A. sind die gesetzlichen Erben von C.A. Die B.A. ist zudem Willensvollstreckerin im Nachlass von C.A. Nachdem die Friedensrichterin als Aufsichtsbehörde über die Willensvollstrecker das Begehren von A.A. um Absetzung von B.A. als Willensvollstreckerin wegen fehlender Informationen abgewiesen hatte, erwog das Kantonsgericht im Rechtsmittelverfahren, die Friedensrichterin sei nicht kompetent gewesen, über den Auskunftsanspruch von A.A. zu entscheiden und hätte aufgrund des unzulässigen Begehrens auch keine Abberufung aussprechen können. Sie hätte daher auf das Gesuch nicht eintreten dürfen. Zu Recht?
iusNet ErbR 17.08.2023

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