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Solidarische Haftung der Erben für Barvermächtnisse

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Solidarische Haftung der Erben für Barvermächtnisse

Ein Erblasser hinterliess als Erbinnen seine beiden Töchter. Testamentarisch hatte er zugunsten seiner Enkelin ein Barlegat ausgerichtet. Mit einzig gegen ihre Tante gerichteter Klage beantragte die Enkelin, die Tante sei als solidarisch haftende Erbin zu verurteilen, ihr das Vermächtnis zulasten des Nachlasses auszurichten. Vor Bundesgericht streitig ist, ob die Vorinstanzen die Tante im Lichte dieses Antrags allein zur Zahlung des Vermächtnisses verurteilen durften und ob die Tante passivlegitimiert ist.
iusNet ErbR 30.03.2022

Aufschub der Teilung wegen laufender Revision des Ortsplans?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Anfechtbarkeit von Zwischenentscheiden

- aktualisiert - 
Für einen Aufschub der Teilung gemäss Art. 604 Abs. 2 ZGB reicht es nicht aus, dass der Wert von Nachlassgrundstücken je nach Ausgang der Ortsplanrevision erheblich schwanken kann. Vorausgesetzt ist vielmehr, dass die sofortige Teilung zu einer erheblichen Schädigung der Erbschaft führen würde. Insbesondere weil die Auszonung vorliegend sehr viel wahrscheinlicher erschien als die Beibehaltung der Bauzone und der Eintritt eines Schadens somit nicht glaubhaft gemacht werden konnte, entschied das Kantonsgericht, dass die Parteien nicht verpflichtet werden können, bis zum Inkrafttreten des neuen Ortsplans in der Erbengemeinschaft zu verbleiben. - Auf die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde tritt das Bundesgericht nicht ein.
iusNet ErbR 20.12.2021

Zustimmung der KESB zum Vergleich des vom Beistand des minderjährigen Erben abgeschlossenen Vergleichs

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Schutzwürdiges Interesse der beschwerdeführenden Person

- aktualisiert - 
Unter welchen Voraussetzungen die gemäss Art. 416 Abs. 1 Ziff. 9 ZGB erforderliche Zustimmung zu einem Vergleich zu erteilen ist, wird vom Gesetz nicht näher geregelt. Aus dem allgemeinen Grundsatz, wonach mit der Beistandschaft gemäss Art. 325 Abs. 1 ZGB die Interessen des Kindes zu wahren sind, kann jedoch abgeleitet werden, dass die Zustimmung dann zu erteilen ist, wenn der Vergleich Ausdruck einer sorgfältigen Vermögensverwaltung ist und die Substanz des Vermögens erhalten und nicht gefährdet wird. - Das Bundesgericht tritt auf die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde nicht ein.
iusNet ErbR 16.03.2021

Verzugszinsen, wenn die vom Vermächtnisnehmer zu tragende Steuer aus dem Nachlass bezahlt wurde

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Verzugszinsen, wenn die vom Vermächtnisnehmer zu tragende Steuer aus dem Nachlass bezahlt wurde

Eine von zwei Erbinnen hatte in ihrer Funktion als Willensvollstreckerin die gesamte auf dem Nachlass erhobene Erbschaftssteuer, einschliesslich des Anteils, der auf die ihr als Vermächtnis zugewendete Liegenschaft entfiel, aus Mitteln des Nachlasses bezahlt. Nicht mehr streitig ist, dass die Steuern auf dem Vermächtnis von der Vermächtnisnehmerin zu tragen sind. Streitig ist dagegen, ob und ggf. ab wann auch ein Verzugszins angefallen ist.
iusNet ErbR 17.03.2022

Begründung der Zuständigkeit des angerufenen schweizerischen Gerichts durch Einlassung, wenn jegliche Berechtigung eines Miterben am Nachlass in Streit liegt

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht

Begründung der Zuständigkeit des angerufenen schweizerischen Gerichts durch Einlassung, wenn jegliche Berechtigung eines Miterben am Nachlass in Streit liegt

Der norwegische Staatsangehörige A.R. hatte A. zu einer Quote von 1/16 als Erbe eingesetzt und seinen gesamten Nachlass dem norwegischen Recht unterstellt. Die Miterben fochten die Begünstigung von A. an. Streitig ist sowohl die Zuständigkeit der Schweizer Gerichte als auch die Frage, ob die erbrechtlichen Ansprüche von A. gestützt auf das norwegische Recht entfallen, da dieser als Geschäftspartner von A. unter Verletzung des in ihn gesetzten Vertrauens ungerechtfertigte Leistungen kassiert habe.
iusNet ErbR 17.03.2022

Auf die Protokollierung einer Ausschlagungserklärung anwendbares Verfahrensrecht

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Auf die Protokollierung einer Ausschlagungserklärung anwendbares Verfahrensrecht

Die Tochter des Erblassers schlug die Erbschaft aus. Sieben Monate später beantragte sie mit als Revisionsgesuch bezeichneter Eingabe, die Vormerknahme ihrer Ausschlagung sei aufzuheben, und zwar unter dem Gesichtspunkt von sowohl Art. 328 Abs. 1 ZPO (Revision) als auch Art. 256 Abs. 2 ZPO (Aufhebung oder Abänderungen von Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Da ihr vor den kantonalen Instanzen kein Erfolg beschieden war, wendet sich die Tochter an das Bundesgericht.
iusNet ErbR 21.02.2022

Erwirkung der Protokollierung einer Ausschlagungserklärung trotz verpasster Ausschlagungsfrist

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Erwirkung der Protokollierung einer Ausschlagungserklärung trotz verpasster Ausschlagungsfrist

Im August 2020 ersuchte eine gesetzliche Erbin um Ausstellung eines Erbscheins. Im Mai 2021 erklärte sie die Ausschlagung der Erbschaft und ersuchte darum, ihre Bestellung des Erbscheins als gegenstandslos zu betrachten. Der zuständige Einzelrichter am Bezirksgericht wies das Gesuch um Protokollierung der Ausschlagung ab. Dagegen gelangte die Erbin mit Berufung an das Obergericht.
iusNet ErbR 21.02.2022

Einsetzung eines Erbenvertreters – Verlegung der Prozesskosten

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassverwaltung

Einsetzung eines Erbenvertreters – Verlegung der Prozesskosten

Die Einzelrichterin setzte auf Gesuch einer Erbin eine Spezialerbenvertreterin ein. Die Kosten auferlegte sie zu gleichen Teilen den vier nicht als Gesuchsteller auftretenden Miterben als unterliegenden Parteien. Dagegen wehren sich zwei von ihnen mit der Begründung, das Verfahren sei durch das Verhalten der anderen beiden Miterben ausgelöst worden; sie könnten nichts dafür, als Gegenparteien in dieses involviert worden zu sein.
iusNet ErbR 21.02.2022

Anfechtung eines den Antrag auf Sistierung des Schlichtungsverfahrens gutheissenden Entscheids

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Anfechtung eines den Antrag auf Sistierung des Schlichtungsverfahrens gutheissenden Entscheids

B. reichte im Kanton Bern ein auf Wiederherstellung seines Pflichtteils gerichtetes Schlichtungsgesuch gegen E., A., C. und D. ein. Am folgenden Tag reichte er gegen dieselben Parteien ein ähnliches Gesuch im Kanton Waadt ein. Im Anschluss an die Schlichtungsverhandlung sistierte die zuständige Richterin auf Antrag von B. das Schlichtungsverfahren im Kanton Waadt wegen Rechtshängigkeit. Dagegen wehren sich A. und E. Sie verlangen, dass das Verfahren wegen Säumnis der Klägerin B. an der Schlichtungsverhandlung abgeschrieben werde.
iusNet ErbR 21.02.2022

Ausschlagung – Anfechtung wegen eines Willensmangels

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Ausschlagung – Anfechtung wegen eines Willensmangels

Die Erben A., B. und C. im Nachlass von D. unterzeichneten eine Vereinbarung, mit welcher sich C. verpflichtete, die Erbschaft auszuschlagen. A. und B. verzichteten im Gegenzug auf ihre Ansprüche bezüglich eines Freizügigkeitskontos von D. Am folgenden Tag schlug C. die Erbschaft aus. Sechs Monate, nachdem sie erfahren hatte, dass die Hälfte des Guthabens auf dem Freizügigkeitskonto der Ex-Ehefrau von D. zustand, focht C. die Vereinbarung wegen Willensmangels an und verlangte die Feststellung ihrer Erbenstellung.
iusNet ErbR 04.02.2022

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