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Widerruf der Ausschlagung: Kantonale Praxis, Irrtum

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Widerruf der Ausschlagung: Kantonale Praxis, Irrtum

Der Erblasser hinterliess als gesetzliche Erben seine Mutter und seine Schwester. Die Schwester sowie ihre Kinder und Kindeskinder schlugen die Erbschaft aus. Noch während der dreimonatigen Ausschlagungsfrist teilten die Ausschlagenden dem zuständigen Gericht mit, ihre Ausschlagungserklärungen widerrufen zu wollen. Zur Begründung führten sie aus, die Zürcher Praxis lasse einen Widerruf unter bestimmten, hier erfüllten Bedingungen auch ohne Irrtum zu; im Übrigen hätten sie sich bezüglich der Vermögensverhältnisse der betagten Mutter des Erblassers geirrt.
iusNet ErbR 06.12.2022

Zu Unrecht angeordnete konkursamtliche Liquidation?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Zu Unrecht angeordnete konkursamtliche Liquidation?

Das zuständige Gericht ordnete über den Nachlass von A. die konkursamtliche Liquidation an, da gegen A. Betreibungen und Verlustscheine in Höhe von CHF 40 000 vorlägen und keine nennenswerten Vermögenswerte vorhanden seien. Gegen diese Verfügung erhoben die beiden gesetzlichen Erben Beschwerde. Da der Erblasser Miteigentümer eines Grundstücks gewesen sei, sei die Überschuldung zumindest zweifelhaft.
iusNet ErbR 26.08.2022