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Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

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Prozessrechtliche Fragen

Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

Die Parteien sind die gesetzlichen Erben der 2014 verstorbenen D.; der Kläger A. ist der Sohn der Erblasserin, die Beklagten – B. und C. – sind die Enkel und Söhne der vorverstorbenen Tochter E. und von deren ebenfalls verstorbenem Ehemann F. A. behauptet, E. habe der Erblasserin CHF 150 000 aus einem Darlehen geschuldet und F. CHF 100 000 aus einem Dienstbarkeitsvertrag. Mit Klage gegen B. und C. verlangte A. die Feststellung des Nachlasses unter Berücksichtigung dieser beiden Forderungen und Zuweisung eines entsprechend höheren Erbteils. Das Kantonsgericht hiess die Klage teilweise gut und berücksichtigte das Darlehen in Höhe von CHF 150 000. Dagegen erhob A. Berufung an das Obergericht; B. und C. erhoben Anschlussberufung. Das Bundesgericht hob den obergerichtlichen Entscheid, mit dem das Obergericht die Anschlussberufung gutgeheissen hatte (OGE 10/2020/1 und OGE 10/2020/9; vgl. iusNet ErbR 26.04.2021), mit Urteil 5A_1036/2020 vom 14. Juli 2021 (iusNet ErbR 24.08.2021) auf und wies die Sache zurück das Obergericht zu neuer Beurteilung. In der Folge wies das Obergericht sowohl die Berufung als...

iusNet ErbR 22.09.2023

 

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