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Beachtlichkeit eines angeblichen Widerrufs eines öffentlichen Testaments im Eröffnungsverfahren

Beachtlichkeit eines angeblichen Widerrufs eines öffentlichen Testaments im Eröffnungsverfahren

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Beachtlichkeit eines angeblichen Widerrufs eines öffentlichen Testaments im Eröffnungsverfahren

C.A. verstarb 2022. Mit Entscheid vom 11. August 2022 eröffnete das Bezirksgericht die Kopie einer öffentlichen letztwilligen Verfügung, wonach C.A. ihren Sohn A. auf den Pflichtteil setzte und für die verfügbare Quote D. und B. zu gleichen Teilen als Erben und E. als Willensvollstreckerin einsetzte, und stellte A., B. und D. einen Erbschein in Aussicht. Mit Eingabe vom 11. Oktober 2022 ersuchte A. um Wiedererwägung dieses Entscheids. Er machte geltend, C.A. habe das Testament zurückgezogen und dieses sei in der Folge vernichtet worden. Mit Entscheid vom 18. Oktober 2022 hob das Bezirksgericht ohne Anhörung von B. und D. den Entscheid vom August auf und stellte nur noch A. einen Erbschein in Aussicht. Nachdem das Obergericht die Berufung von B. gegen diesen Entscheid gutgeheissen hat, verlangt A. mit Beschwerde an das Bundesgericht, der obergerichtliche Entscheid sei aufzuheben und der Wiederwägungsentscheid des Bezirksgerichts vollumfänglich zu bestätigen. 

Das Bundesgericht hält vorab fest, dass der Streit um die Erbenbescheinigung eine vorsorgliche Massnahme i.S.v. Art. 98 BGG beschlägt, weshalb nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden...

iusNet ErbR 28.08.2023

 

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