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Streitverkündungsklage im Rahmen einer erbrechtlichen Klage: Erfordernis der sachlichen Konnexität

Streitverkündungsklage im Rahmen einer erbrechtlichen Klage: Erfordernis der sachlichen Konnexität

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Streitverkündungsklage im Rahmen einer erbrechtlichen Klage: Erfordernis der sachlichen Konnexität

G. starb im November 2019. Als gesetzlichen Erben hinterliess sie ihren Sohn C. Vor ihrem Tod hatte sich G. Kapitalleistungen der 2. und 3. Säule ausbezahlen lassen. Ferner vermachte sie mit einem von Notar A. öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom 27. September 2019 (gemischte Schenkung) die Liegenschaften H. der E. Mit Testament vom selben Tag begünstigte sie E. Nach dem Tod von G. erstellte A. das Steuerinventar.

Im März 2019 reichte C. gegen E. eine Nichtigkeits-, eventualiter eine Ungültigkeits- (je in Bezug auf den Kaufvertrag und das Testament), subeventualiter eine Herabsetzungsklage, eine Erbschafts- und Auskunftsklage sowie ein Gesuch um Erlass superprovisorischer Massnahmen ein. Letzteres hiess die Vorinstanz am 10. März 2021 gut und verfügte eine Grundbuchsperre bezüglich der Liegenschaften H. E. schloss auf Abweisung der Klage. Zusammen mit seiner Replik erhob C. eine Streitver­kündungsklage gegen A., u.a. mit den Anträgen, der mit der Beklagten E. solidarisch haftende A. sei 

  • bezüglich des Kaufvertrags betreffend die Grundstücke H. zu verurteilen, bei Nichteinbringlichkeit des Pflichtteils des Streitver­kündungsklägers von ¾ dem
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iusNet ErbR 24.06.2024

 

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