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Inkrafttreten der neuen Regeln des internationalen Erbrechts per 1. Januar 2025

Inkrafttreten der neuen Regeln des internationalen Erbrechts per 1. Januar 2025

Gesetzgebung
Internationales Erbrecht

Inkrafttreten der neuen Regeln des internationalen Erbrechts per 1. Januar 2025

Mit der vom Parlament am 22. Dezember 2023 verabschiedeten Revision des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) wurde das internationale Erbrecht modernisiert und an die Entwicklungen im Ausland (insb. EuErbVO1) angepasst. An seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 hat der Bundesrat beschlossen, die Änderung auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Damit gelten ab Anfang nächsten Jahres neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten (nIPRG; BBl 2024 32)....

iusNet ErbR 10.07.2024

 

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