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Erbrechtliche Klagen

Erbrechtliche Klagen

Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse bei der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Liegenschaften in der Erbteilung
Das Vorhandensein einer engen Bindung an den Betrieb oder von Nachkommen, die in der Lage sind, diesen zu übernehmen, kann u.U. die Zuteilung eines landwirtschaftlichen Gewerbes an einen von mehreren Antragssteller rechtfertigen. Die genannten Elemente i.Z.m. der persönlichen Situation der Erben sind jedoch erst dann zu berücksichtigen, wenn die Antragsteller i.S.v. Art. 20 Abs. 2 BGBB in Konkurrenz zueinander treten, d.h., wenn sie alle die Zuteilungsvoraussetzungen gemäss Art. 11 Abs. 1 ZGB gleichermassen erfüllen.
iusNet ErbR 26.04.2021

Erbteilung: Qualifikation der Zuwendung, Testierwille, Schenkungswille, Behauptungslast

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen
F. verfügte letztwillig, ein im Miteigentum von ihr und ihrem Ehemann stehendes Grundstück solle nach dem Tod ihres Ehemanns je zur Hälfte an zwei Töchter gehen, wobei sie ihrem Ehemann die Befugnis einräumte, diese Anordnung zu ändern. Die Vorinstanz erwog, dass F. mit dieser Verfügung ihren Ehemann gerade nicht verpflichten wollte, das Grundstück an die Töchter auszuliefern. Aufgrund des fehlenden Testierwillens kann die Frage offenbleiben, ob die Erblasserin über den Anteil ihres Ehemannes überhaupt verfügen konnte.
iusNet ErbR 16.03.2021

Wenn der Erbvertrag nicht mehr passt …

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nur die einseitigen Bestimmungen eines Erbvertrags können frei widerrufen werden. Bei Klauseln, die die Einsetzung jedes Ehegatten als Erben des anderen und der Kinder als Erben des Restbetrages beim Tod des zweiten Elternteils vorsehen, wird Zweiseitigkeit vermutet. Die namhaften Schenkungen des Erblassers an seine zweite Frau stufte das Gericht als anfechtbar ein, da sie offensichtlich zur Umgehung der Verpflichtungen aus dem Erbvertrag und daher rechtsmissbräuchlich erfolgt seien. Der gute Glaube der zweiten Ehefrau i.S.v. Art. 528 Abs. 1 ZGB wurde verneint.
iusNet ErbR 03.02.2021

Befugnis der Schlichtungsbehörde zur Prüfung der Prozessvoraussetzungen

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nach der Rechtsprechung kann die Schlichtungsbehörde nur bei offensichtlicher Unzuständigkeit einen Nichteintretensentscheid fällen. Keine Offensichtlichkeit liegt vor, wenn die Frage der Prozessvoraussetzungen nur nach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Streitgegenstand, den Anspruchsgrundlagen, der Vertragsnatur der Streitsache und aufwendigen Rechtsabklärungen beantwortet werden kann. Nicht zu prüfen hat die Schlichtungsbehörde dementsprechend i.d.R. die Frage der anderweitigen Rechtshängigkeit, da dies ohne Auseinandersetzung mit dem Streitgegenstand nicht möglich ist.
iusNet ErbR 18.01.2021

Anspruch auf Integralzuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes: Rüge des angeblich fehlenden Willens zur Selbstbewirtschaftung nicht genügend begründet

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Erbrechtliche Klagen
Die Vorinstanz hatte einen Anspruch auf Integralzuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes verneint, da sie den Willen des antragstellenden Erben, dieses selbst zu bewirtschaften, als nicht erstellt erachtete. Dabei war sie auf die gegen die erstinstanzliche Feststellung des Willens zur Selbstbewirtschaftung gerichtete Rüge eingetreten, obwohl diese nicht den Anforderungen entsprechend begründet war. Damit beging die Vorinstanz einen Rechtsfehler.
iusNet ErbR 04.12.2020

Zuteilungskompetenz des Erbteilungsgerichts – Auswirkungen der neuen bundesgerichtlichen Praxis

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung
Seit BGE 143 II 425 ist das Erbteilungsgericht nicht (mehr) zur Los- und Sachzuweisung nach Ermessen befugt. Das Obergericht Zürich hebt deshalb den Entscheid der Vorinstanz auf, welche noch die «alte» Teilungsrolle eingenommen hatte. Der Obergerichtsentscheid veranschaulicht lehrbuchhaft die neue Kaskade der massgeblichen Erbteilungsregeln und zeigt deren Grenzen auf, insbesondere, wenn sich die Mitglieder einer liegenschaftsbezogenen fortgesetzten Erbengemeinschaft nicht in allen Teilungspunkten einigen können. Gewisse Möglichkeiten zur Verhinderung einer öffentlichen Versteigerung bestehen aber nach wie vor.
Marjolein Bieri
iusNet ErbR 27.10.2020

Und noch einmal: Erbunwürdigkeit infolge Erwirkens einer erbrechtlichen Besserstellung durch Vorspiegelung einer Krankheit?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Die Vorinstanz hatte festgestellt, der Beweis für die Vorspiegelung einer Erkrankung an multipler Sklerose zwecks Erwirkung einer erbrechtlichen Bevorzugung sei misslungen. Das Bundesgericht ist grundsätzlich an die Sachverhaltsfeststellung und die Ergebnisse der Beweiswürdigung der Vorinstanz gebunden. Die Beschwerdeführerin vermag nicht aufzuzeigen, dass die Vorinstanz diesbezüglich in Willkür verfallen wäre. Vor diesem Hintergrund hat die Vorinstanz kein Bundesrecht verletzt, wenn sie Voraussetzungen für eine Erbunwürdigkeit nach Art. 540 ZGB als nicht erfüllt betrachtete.
iusNet ErbR 23.10.2020

Unentgeltliche Rechtspflege in einem erbrechtlichen Verfahren: Aussichtslosigkeit des Rechtsbegehrens

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege setzt neben der Mittellosigkeit voraus, dass das Rechtsbegehren nicht aussichtslos ist. Die Aussichtslosigkeit kann sich aus Tatsachen oder aus dem Recht ergeben. In casu gelangte die kantonale Instanz mangels Angaben zum Zeitpunkt, in welchem die Gesuchsteller von den angefochtenen letztwilligen Verfügungen erstmals Kenntnis erhielten, zur vorläufigen Einschätzung, die Ungültigkeitsklage sei bereits im Zeitpunkt des Schlichtungsgesuchs verwirkt gewesen. Sie hat ihr Ermessen nicht überschritten, als sie die Erfolgschancen des Rechtsbegehrens dementsprechend als gering einschätzte.
iusNet ErbR 23.10.2020

Klage nur auf Ungültigkeit oder auch auf Herabsetzung?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Eine Partei hat die für die Gutheissung des von ihr geltend gemachten Anspruchs relevanten Tatsachen zu behaupten und die Beweismittel dazu zu bezeichnen. Das Recht wendet das Gericht von Amtes wegen an. Ob sich die Parteien in der Begründung auf die richtigen Rechtsnormen berufen, spielt keine Rolle. Die richterliche Beurteilung hat sich jedoch innerhalb der Grenzen der gestellten Rechtsbegehren zu bewegen. Vorliegend ging es daher nicht um die Frage, ob der Kläger Ungültigkeit oder auch Herabsetzung geltend machte, sondern darum, ob die von ihm behaupteten bzw. bewiesenen Tatsachen die gestellten Begehren zu tragen vermögen.
iusNet ErbR 31.07.2020

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