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Erbrechtliche Klagen

Erbrechtliche Klagen

Anspruch auf Integralzuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes: Rüge des angeblich fehlenden Willens zur Selbstbewirtschaftung nicht genügend begründet

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Erbrechtliche Klagen
Die Vorinstanz hatte einen Anspruch auf Integralzuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes verneint, da sie den Willen des antragstellenden Erben, dieses selbst zu bewirtschaften, als nicht erstellt erachtete. Dabei war sie auf die gegen die erstinstanzliche Feststellung des Willens zur Selbstbewirtschaftung gerichtete Rüge eingetreten, obwohl diese nicht den Anforderungen entsprechend begründet war. Damit beging die Vorinstanz einen Rechtsfehler.
iusNet ErbR 04.12.2020

Zuteilungskompetenz des Erbteilungsgerichts – Auswirkungen der neuen bundesgerichtlichen Praxis

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung
Seit BGE 143 II 425 ist das Erbteilungsgericht nicht (mehr) zur Los- und Sachzuweisung nach Ermessen befugt. Das Obergericht Zürich hebt deshalb den Entscheid der Vorinstanz auf, welche noch die «alte» Teilungsrolle eingenommen hatte. Der Obergerichtsentscheid veranschaulicht lehrbuchhaft die neue Kaskade der massgeblichen Erbteilungsregeln und zeigt deren Grenzen auf, insbesondere, wenn sich die Mitglieder einer liegenschaftsbezogenen fortgesetzten Erbengemeinschaft nicht in allen Teilungspunkten einigen können. Gewisse Möglichkeiten zur Verhinderung einer öffentlichen Versteigerung bestehen aber nach wie vor.
Marjolein Bieri
iusNet ErbR 27.10.2020

Und noch einmal: Erbunwürdigkeit infolge Erwirkens einer erbrechtlichen Besserstellung durch Vorspiegelung einer Krankheit?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Die Vorinstanz hatte festgestellt, der Beweis für die Vorspiegelung einer Erkrankung an multipler Sklerose zwecks Erwirkung einer erbrechtlichen Bevorzugung sei misslungen. Das Bundesgericht ist grundsätzlich an die Sachverhaltsfeststellung und die Ergebnisse der Beweiswürdigung der Vorinstanz gebunden. Die Beschwerdeführerin vermag nicht aufzuzeigen, dass die Vorinstanz diesbezüglich in Willkür verfallen wäre. Vor diesem Hintergrund hat die Vorinstanz kein Bundesrecht verletzt, wenn sie Voraussetzungen für eine Erbunwürdigkeit nach Art. 540 ZGB als nicht erfüllt betrachtete.
iusNet ErbR 23.10.2020

Unentgeltliche Rechtspflege in einem erbrechtlichen Verfahren: Aussichtslosigkeit des Rechtsbegehrens

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege setzt neben der Mittellosigkeit voraus, dass das Rechtsbegehren nicht aussichtslos ist. Die Aussichtslosigkeit kann sich aus Tatsachen oder aus dem Recht ergeben. In casu gelangte die kantonale Instanz mangels Angaben zum Zeitpunkt, in welchem die Gesuchsteller von den angefochtenen letztwilligen Verfügungen erstmals Kenntnis erhielten, zur vorläufigen Einschätzung, die Ungültigkeitsklage sei bereits im Zeitpunkt des Schlichtungsgesuchs verwirkt gewesen. Sie hat ihr Ermessen nicht überschritten, als sie die Erfolgschancen des Rechtsbegehrens dementsprechend als gering einschätzte.
iusNet ErbR 23.10.2020

Klage nur auf Ungültigkeit oder auch auf Herabsetzung?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Eine Partei hat die für die Gutheissung des von ihr geltend gemachten Anspruchs relevanten Tatsachen zu behaupten und die Beweismittel dazu zu bezeichnen. Das Recht wendet das Gericht von Amtes wegen an. Ob sich die Parteien in der Begründung auf die richtigen Rechtsnormen berufen, spielt keine Rolle. Die richterliche Beurteilung hat sich jedoch innerhalb der Grenzen der gestellten Rechtsbegehren zu bewegen. Vorliegend ging es daher nicht um die Frage, ob der Kläger Ungültigkeit oder auch Herabsetzung geltend machte, sondern darum, ob die von ihm behaupteten bzw. bewiesenen Tatsachen die gestellten Begehren zu tragen vermögen.
iusNet ErbR 31.07.2020

Auslegung eines Erbteilungsvertrags (fehlender tatsächlicher und normativer Konsens bezüglich eines Vermögensverzichts)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung
Die Vorinstanz hat kein Bundesrecht verletzt mit der Schlussfolgerung, bezüglich eines schenkungsweisen Verzichts der Ehefrau auf güterrechtliche Ansprüche und die Nutzniessung am Nachlassvermögen zugunsten der Stiefkinder habe weder ein tatsächlicher noch ein normativer Konsens bestanden. Mit entscheidend war das Fehlen jeglicher Hinweise im «Erbteilungsvertrag» auf eine güterrechtliche Auseinandersetzung oder den Verzicht auf diesbezügliche Ansprüche sowie die Tatsache, dass der Verzicht auf die Nutzniessung im Lichte des vorangehenden Teilsatzes zum Auszug aus der ehelichen Liegenschaft zu lesen ist.
iusNet ErbR 16.07.2020

Ausgleichung und Herabsetzung bei lebzeitigen Zuwendungen in Erfüllung einer sittlichen Pflicht

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Eine Zuwendung in Erfüllung einer sittlichen Pflicht unterliegt nach der Rechtsprechung der Herabsetzung. Inzwischen wird auch von der Lehre einhellig vertreten, dass Zuwendungen in Erfüllung einer sittlichen Pflicht Zuwendungen i.S.v. Art. 626 Abs. 2 ZGB sind, die der Ausgleichung unterstehen. Die Vorinstanz hätte die Ausgleichungs- bzw. Herabsetzungsbegehren daher nicht mit der Begründung abweisen dürfen, die strittigen Zuwendungen seien in Erfüllung einer sittlichen Pflicht erfolgt.
iusNet ErbR 30.06.2020

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