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Wenn der Erbvertrag nicht mehr passt …

Wenn der Erbvertrag nicht mehr passt …

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Wenn der Erbvertrag nicht mehr passt …

D.D. und E.D. heirateten 1948 unter dem damals geltenden Regime der Güterverbindung (union des biens). Mit Ehevertrag vereinbarten sie 1975, dass beim Tode des einen oder andern von ihnen dem überlebenden Ehegatten der gesamte Vorschlag zukommen sollte. 1987 unterzeichneten sie mit ihren Kindern B.B. und C.B. einen Erbvertrag. Dieser rief zunächst die ehevertraglichen Vereinbarungen in Erinnerung und hielt fest, dass das gesamte Vermögen der ehelichen Gemeinschaft zuzurechnen sei. Sodann setzten sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein und erklärten sich die Kinder bereit, bei Versterben des ersten Elternteils auf alle erbrechtlichen Ansprüche in dessen Nachlass zu verzichten. Beim Versterben des zweiten Elternteils sollten B.B. und C.B. zu gleichen Teilen erben. E.D. verstarb 2003. 

D.D. heiratete 2006 A. In der Folge traf er verschiedene Verfügungen von Todes wegen. Mit öffentlich beurkundetem Testament von 2009 widerrief er sämtliche früheren Verfügungen, setzte A. als Erbin für ihren gesetzlichen Erbteil sowie die gesamte verfügbare Quote ein und verwies seine Kinder auf den Pflichtteil. Ferner nahm er während seiner Ehe mit A. diverse bedeutende...

iusNet ErbR 03.02.2021

 

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