iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Rechtsprechung > Kanton > Erbrechtliche Klagen > Rechtliche Würdigung Eines Handschriftlichen Datierten

Rechtliche Würdigung eines handschriftlichen, datierten und unterzeichneten Vermerks «ungültig» auf einer Testamentskopie

Rechtliche Würdigung eines handschriftlichen, datierten und unterzeichneten Vermerks «ungültig» auf einer Testamentskopie

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Rechtliche Würdigung eines handschriftlichen, datierten und unterzeichneten Vermerks «ungültig» auf einer Testamentskopie

Der in Pfäffikon verstorbene G. hatte verschiedentlich letztwillig verfügt: Mit Testament vom 17.3.2013 ordnete er u.a. an, dass er seine Kinder C. und D. auf den Pflichtteil setze. Seine damalige Lebenspartnerin A. sollte, einschliesslich der dadurch frei gewordenen verfügbaren Quote, insgesamt ½ des Nachlasses erben. Auf der zweiten Seite dieser Verfügung traf er eine Teilungsanordnung, befreite A. von der Ausgleichungspflicht bezüglich sämtlicher lebzeitiger Zuwendungen und setzte I. als Willensvollstrecker ein. Am 28.8.2014 verfasste er eine Verfügung «Testament: Klärung», mit welcher er A., die somit ¼ des Nachlasses erbe, als Erbin der infolge Pflichtteilssetzung der Kinder frei gewordenen Quote einsetzte. Im Übrigen sollte die Verfügung vom 17.3.2013 weiterhin Geltung behalten. Unbestritten ist, dass G. in der Folge auf je einer Kopie der zweiten Seite des Testaments vom 17.3.2013 und der «Klärung» vom 28.8.2014 den handschriftlichen Vermerk «ungültig» anbrachte und diese Vermerke mit dem Datum vom 5.12.2014 sowie mit seiner Unterschrift versah. Schliesslich erklärte G. mit einer als «Testament» bezeichneten Verfügung vom 9.2.2015, seine Kinder C. und D. auf den...

iusNet ErbR 27.04.2021

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.