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Erbteilung: Qualifikation der Zuwendung, Testierwille, Schenkungswille, Behauptungslast

Erbteilung: Qualifikation der Zuwendung, Testierwille, Schenkungswille, Behauptungslast

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Erbteilung: Qualifikation der Zuwendung, Testierwille, Schenkungswille, Behauptungslast

F. hinterliess als gesetzliche Erben ihren Ehemann G. sowie fünf gemeinsame Kinder A., B., C., D. und E. In ihrem Nachlass befand sich ein Anteil am Grundstück X, das im hälftigen Miteigentum der Eheleute gestanden hatte. Bezüglich ihres Anteils hatte F. mit Testament von 1991 bestimmt, dass er zum Steuerwert in das Eigentum ihres Ehemanns übergehen sollte. Mit Nachtrag von 1993 bestimmte F. ferner, dass das Grundstück X. einmal zu einem Übernahmewert von CHF 310 000 in das je hälftige Miteigentum von A. und B. gehen sollte, wobei die Eigentumsübertragung erst nach dem Ableben von G. vollzogen werden dürfe. Soweit dieser Anrechnungswert nicht dem Verkehrswert entspreche, hielt sie fest, dass A. und B. ein erheblicher Ausgleichsanspruch zustehe, u.a. zumal C. das Hotel in V. auch «erheblich unter dem Verkehrswert» habe übernehmen können. Schliesslich ermächtigte sie G., die Verfügung bezüglich des Grundstücks X. abzuändern. 

G. verstarb 2009. Er verfasste 1991 und 1993 gleichlautende Verfügungen wie F. 2004 errichtete er ein öffentlich beurkundetes Testament, mit welchem er u.a. sämtliche früheren Verfügungen für nichtig und ungültig erklärte und das...

iusNet ErbR 16.03.2021

 

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