Anfechtung eines Erbteilungsvertrags wegen Grundlagenirrtums (Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke in der Erbteilung)
Anfechtung eines Erbteilungsvertrags wegen Grundlagenirrtums (Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke in der Erbteilung)
Anfechtung eines Erbteilungsvertrags wegen Grundlagenirrtums (Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke in der Erbteilung)
G. hinterliess als Erben seine Ehefrau A. (Beschwerdeführerin) und fünf Kinder (Beschwerdegegner). Im Nachlass befanden sich diverse landwirtschaftlich genutzte, an Dritte verpachtete Grundstücke. Das Notariat erfasste diese im Inventar zum Ertragswert. Gestützt auf dieses Inventar schlossen die die Erben im September 2007 einen Erbteilungsvertrag, gemäss welchem der Erbanspruch von A. durch Zahlung von CHF 310 000 per Saldo aller Ansprüche abgegolten sein sollte. 2015 wurde das Gesuch von A. um Ergänzungsleistungen mit der Begründung abgewiesen, A. habe mit der erbrechtlichen Abgeltung auf güter- und erbrechtliche Ansprüche in Höhe von mind. CHF 236 480 verzichtet. Daraufhin leitete A. ein Verfahren auf Ungültigerklärung des Erbteilungsvertrags wegen Irrtums ein. Sie forderte die Zahlung von rund CHF 914 000 sowie ihre Eintragung als Gesamteigentümerin für fünf Grundstücke, eventualiter CHF 716 500 gestützt auf ihr Gewinnanteilsrecht. Nachdem das Bezirksgericht die Klage abgewiesen hatte, hiess das Obergericht (ausschliesslich) das Eventualbegehren gut und wies die Sache zur Neubeurteilung an das Bezirksgericht zurück. Dagegen erhebt A....
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