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Landwirtschaftliche Grundstücke

Anspruchsreihenfolge, wenn mehr als ein Erbe die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstückes verlangt

Rechtsprechung
Liegenschaften in der Erbteilung
Konkurrenzfälle, d.h. die Anspruchsreihenfolge, wenn mehr als ein Erbe die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstückes verlangt und auch mehr als ein Erbe die objektiven und subjektiven Voraussetzungen für einen Zuweisungsanspruch nach Art. 21 BGBB erfüllt, sind im BGBB in Art. 19 und 20 geregelt. Bei Fehlen einer letztwilligen Verfügung gehen die Zuweisungsansprüche der pflichtteilsgeschützten Erben denjenigen von anderen Erben vor. Kommt unter den Erben keine Einigung zustande, so erfolgt die Zuweisung aufgrund der persönlichen Verhältnisse. Die Frage, welche Kriterien bei deren Beurteilung zu berücksichtigen sind, steht im Ermessen des Gerichts. Es gibt keine abschliessende Liste.
iusNet ErbR 27.11.2024

Anfechtung eines Erbteilungsvertrags wegen Grundlagenirrtums (Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke in der Erbteilung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Liegenschaften in der Erbteilung
Da kein Sondertatbestand erfüllt war, unter welchem die Beschwerdegegner die Zuweisung der nicht zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehörenden landwirtschaftlichen Grundstücke zum Ertragswert hätten verlangen können, sind diese in der Erbteilung nicht zum Ertrags-, sondern zum Verkehrswert anzurechnen. Das Bundesgericht bejahte sowohl die subjektive als auch die objektive Wesentlichkeit des diesbezüglichen Irrtums der Beschwerdeführerin. Dass sie weitere Abklärungen allenfalls fahrlässig unterliess, steht der Anfechtung des Erbteilungsvertrags wegen Grundlagenirrtums nicht entgegen, führt aber ggf. zu Schadenersatzansprüchen.
iusNet ErbR 07.09.2021