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Verkehrswert

Anfechtung eines Erbteilungsvertrags wegen Grundlagenirrtums (Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke in der Erbteilung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Liegenschaften in der Erbteilung
Da kein Sondertatbestand erfüllt war, unter welchem die Beschwerdegegner die Zuweisung der nicht zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehörenden landwirtschaftlichen Grundstücke zum Ertragswert hätten verlangen können, sind diese in der Erbteilung nicht zum Ertrags-, sondern zum Verkehrswert anzurechnen. Das Bundesgericht bejahte sowohl die subjektive als auch die objektive Wesentlichkeit des diesbezüglichen Irrtums der Beschwerdeführerin. Dass sie weitere Abklärungen allenfalls fahrlässig unterliess, steht der Anfechtung des Erbteilungsvertrags wegen Grundlagenirrtums nicht entgegen, führt aber ggf. zu Schadenersatzansprüchen.
iusNet ErbR 07.09.2021

Bemessung der Nachlasssteuer: Verkehrswert einer Liegenschaft

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Bei der Berechnung der Nachlasssteuer werden die Aktiven gemäss StG/GR zum Verkehrswert bewertet, wobei der Verkehrswert in diesem Zusammenhang den Marktwert zum Zeitpunkt des Erbgangs meint, der nicht zwingend mit dem amtlichen Schätzwert übereinstimmen muss. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die amtliche Schätzung nicht mehr den Gegebenheiten am Markt entspricht, ist die Veranlagungsbehörde verpflichtet, die Nachlasssteuer anhand der tatsächlich erzielten Preise zu bemessen.
iusNet ErbR 21.07.2021