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Und noch einmal: Erbunwürdigkeit infolge Erwirkens einer erbrechtlichen Besserstellung durch Vorspiegelung einer Krankheit?

Und noch einmal: Erbunwürdigkeit infolge Erwirkens einer erbrechtlichen Besserstellung durch Vorspiegelung einer Krankheit?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Und noch einmal: Erbunwürdigkeit infolge Erwirkens einer erbrechtlichen Besserstellung durch Vorspiegelung einer Krankheit?

A. und B. sind die Töchter, D. der 2011 verstorbene Sohn von E. (Vater, gestorben 1984) und F. (Mutter, gestorben 1988). Die drei Geschwister stehen sich seit 2007 in zwei erbrechtlichen Verfahren bezüglich des Nachlasses des Vaters bzw. der Mutter gegenüber. Das vorliegende Verfahren betrifft die güterrechtliche Auseinandersetzung und die Erbteilung im Nachlass des Vaters. Es wurde von A. anhängig gemacht. Im Dezember 2017 hatte das Bezirksgericht B. für erbunwürdig befunden und die Auszahlung des Nachlasses von E. an A., die Erbengemeinschaft von D. und die Erbengemeinschaft der Mutter angeordnet. Sowohl A. als auch B. erhoben Berufung gegen dieses Urteil. Während A. die güterrechtliche Auseinandersetzung und die Bezifferung des Nachlasses kritisierte, wehrte sich B. gegen die Feststellung, sie sei erbunwürdig. Mit Urteil LB180010 vom 23.7.2019 wies das Obergericht die Berufung von A. ab. Diejenige von B. hiess es teilweise gut. Es stellte den Nachlass neu fest und ordnete die Teilung unter Berücksichtigung der nicht für erbunwürdig befundenen B. an. Gegen dieses Urteil erhob A. Beschwerde. Sie verlangt im Wesentlichen, B. sei für erbunwürdig...

iusNet ErbR 23.10.2020

 

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